Haltelinie

Die weiße durchgezogene Quermarkierung zeigt an, wo Sie anhalten müssen:

Sind an einer Kreuzung zwei parallele Haltelinien angebracht, müssen die Lenker mehrspuriger Fahrzeuge schon bei der (aus der Sicht des ankommenden Verkehrs) ersten Haltelinie anhalten. Einspurige Fahrzeuge, die sich bei der Kreuzung vorschlängeln, können zwischen den beiden Haltelinien Aufstellung nehmen. Bodenmarkierungen können die Verwendung dieses Bereichs z.B. auf Radfahrer einschränken.
Diese Bodenmarkierung wurde mit der 23. StVO-Novelle offiziell eingeführt.

Suche


Suche im WWW
Suche nur auf fuerboeck.at

Weitere Infos

Letzte Bearbeitung: 09.04.2011 10:00.

         

Die Inhalte dieser Seite dürfen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit den warmUp Fahrschul-Lehrmitteln präsentieren.
warmUp ist eine Marke der BOS EDV GmbH & CoKG.

Startseite | Impressum | Updates der Homepage | Sitemap

Diese Seite bookmarken: Drücken Sie bitte STRG + D
fuerboeck.at bookmarken | fuerboeck.at als Startseite (IE)


Die Fahrschule Fürböck auf Facebook