Bodenmarkierungen in Österreich

Anbringung

Die Bodenmarkierungsverordnung findet auf alle Bodenmarkierungen Anwendung, die der Straßenerhalter nach Maßgabe der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung ohne behördlichen Auftrag anbringen kann oder auf behördlichen Auftrag anzubringen hat.

Farbe

Bodenmarkierungen werden in weißer, blauer oder gelber Farbe durch

dargestellt.

Vorübergehende Bodenmarkierungen werden in oranger Farbe dargestellt.
Bodenmarkierungen sind, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, rückstrahlend.

Für die Auswahl der Linienform gilt:

Verhalten der Verkehrsteilnehmer

Für das Verhalten bei Bodenmarkierungen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

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Weitere Infos

Letzte Bearbeitung: 09.04.2011 09:37.

         

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