Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Sind diese Bodenmarkierungen durch Schmutz, darauf abgestellten Gegenstände oder Schnee verdeckt, ist das Verbot des Abstellens aufgehoben, wenn keine entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt sind oder andere Halte- bzw. Parkverbote gelten.
Auf Straßenstellen, die mit einer durchgezogenen gelben Linie am
Fahrbahnrand oder auf der Gehsteigkante markiert sind, ist das Halten und
Parken verboten.
Diese Bodenmarkierung wurde mit der
23. StVO-Novelle eingeführt.
Flächen, auf denen nicht geparkt werden darf, werden (sofern dies durch Bodenmarkierungen kundgemacht werden soll) mit einer Zickzacklinie in gelber Farbe markiert.
Auf Straßenstellen, die mit einer unterbrochenen gelben Linie am
Fahrbahnrand oder auf der Gehsteigkante markiert sind, ist das Parken
verboten.
Diese Bodenmarkierung wurde mit der
23. StVO-Novelle eingeführt.
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Fahrschul-Lehrmitteln präsentieren.
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