Abstellverbote für Fahrzeuge

Sind diese Bodenmarkierungen durch Schmutz, darauf abgestellten Gegenstände oder Schnee verdeckt, ist das Verbot des Abstellens aufgehoben, wenn keine entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt sind oder andere Halte- bzw. Parkverbote gelten.

Halte- und Parkverbotsflächen

Auf Straßenstellen, die mit einer durchgezogenen gelben Linie am Fahrbahnrand oder auf der Gehsteigkante markiert sind, ist das Halten und Parken verboten.
Diese Bodenmarkierung wurde mit der 23. StVO-Novelle eingeführt.

Parken verboten (Halten erlaubt)

Flächen, auf denen nicht geparkt werden darf, werden (sofern dies durch Bodenmarkierungen kundgemacht werden soll) mit einer Zickzacklinie in gelber Farbe markiert.

Auf Straßenstellen, die mit einer unterbrochenen gelben Linie am Fahrbahnrand oder auf der Gehsteigkante markiert sind, ist das Parken verboten.
Diese Bodenmarkierung wurde mit der 23. StVO-Novelle eingeführt.

 

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Letzte Bearbeitung: 23.09.2012 00:12.

         

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