Behördliche Gebühren und Abgaben

Folgende Kostenpositionen können zusätzlich zu den Ausbildungskosten in der Fahrschule anfallen:

Erledigungsgebühren bei Ausbildungsfahrten (L17)

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Gebühren für den Arzt, die Prüfungen etc. fallen auf der auf der für den Wohnsitz des Begleiters zuständigen Bezirkshauptmannschaft folgende Kosten an:

Erledigungsgebühren bei Übungsfahrten (L)

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Gebühren für den Arzt, die Prüfungen etc. fallen auf der für den Wohnsitz des Begleiters zuständigen Bezirkshauptmannschaft folgende Kosten an:

Theorieprüfung

Fahrprüfung

Ausstellung eines Führerscheins durch die Behörde:

Diese Gebühren stellen eine Pauschalgebühr dar und beinhalten auch sämtliche Gebühren für Beilagen, sodass außer den angeführten Beträgen keine weiteren Gebühren an die Behörde zu entrichten sind.

"Veröffentlichungsgebühren" oder "Eintragungsgebühren" für das Amtsblatt etc. sind freiwillig, Sie müssen diese also nicht verpflichtend bezahlen. Diese Gebühren werden ausschließlich in NÖ eingehoben.

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Letzte Bearbeitung: 30.06.2011 22:28.

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