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Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448

Behördliche Gebühren und Abgaben
Folgende Kostenpositionen können zusätzlich zu den Ausbildungskosten in der
Fahrschule anfallen:
- Erste-Hilfe-Kurs bzw. Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Ärztliche Untersuchung
- Evtl. nötige ärztliche Fachgutachten und/oder psychologische Gutachten
- Gebühren für die Theorieprüfung(en)
- Gebühren für die Fahrprüfung(en)
- Erledigungsgebühren für besondere Anträge (wie z.B. für die Bewilligung
von Übungsfahrten, Ausbildungsfahrten, ...)
- Die Erledigungsgebühr für die Erteilung der Lenkberechtigung und
Ausstellung der Scheckkarte
Erledigungsgebühren bei Ausbildungsfahrten (L17)
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Gebühren für den Arzt, die Prüfungen etc.
fallen auf der auf der für den Wohnsitz des Begleiters zuständigen Bezirkshauptmannschaft folgende Kosten an:
- Einreichen des Antrags auf Bewilligung von Ausbildungsfahrten ... EUR
14,30 pro Begleiter
- Pro Beilage (Nachweis der Fahrpraxis, Schulungsbestätigung der
Fahrschule, ...) ... EUR 3,90
- Bescheid für die Bewilligung von Ausbildungsfahrten ... EUR 6,50 pro
Begleiter
Erledigungsgebühren bei Übungsfahrten (L)
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Gebühren für den Arzt, die Prüfungen etc.
fallen auf der für den Wohnsitz des Begleiters zuständigen Bezirkshauptmannschaft folgende Kosten an:
- Einreichen des Antrags auf Bewilligung von Übungsfahrten ... EUR
14,30 pro Begleiter
- Pro Beilage (Nachweis der Fahrpraxis, Schulungsbestätigung der
Fahrschule, ...) ... EUR 3,90
- Bescheid für die Bewilligung von Übungsfahrten ... EUR 14,30
Theorieprüfung
- Die amtliche Fahrprüfungsgebühr beträgt EUR 8,20
Fahrprüfung
- Die Prüfungsgebühr beträgt bei A, B, BE und F pro Klasse und
Antritt EUR 32,70
- Für die anderen Klassen und Unterklassen je EUR 50,80
Ausstellung eines Führerscheins durch die Behörde:
- Ersterteilung der Lenkberechtigung ... EUR 60,50 ausgenommen
Heereslenkberechtigungen
- Ausdehnung der Lenkberechtigung auf weitere Klassen oder
Unterklassen ... EUR 49,50
- Duplikat ... EUR 49,50
- Verlängerung einer befristeten Lenkberechtigung ... EUR 49,50
Ausgenommen sind hier aber Verlängerungen aufgrund der
verpflichtenden ärztlichen Befristung von Führerscheinen der
Klassen C oder D bzw. der Unterklasse C1: dafür werden verrechnet ... EUR 11,-
Diese Gebühren stellen eine Pauschalgebühr dar und beinhalten auch sämtliche
Gebühren für Beilagen, sodass außer den angeführten Beträgen keine weiteren
Gebühren an die
Behörde zu entrichten sind.
"Veröffentlichungsgebühren" oder "Eintragungsgebühren" für das Amtsblatt etc.
sind freiwillig, Sie müssen diese also nicht verpflichtend bezahlen. Diese
Gebühren werden ausschließlich in NÖ eingehoben.