Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Unser Infofolder über alle neuen Motorradklassen ab 50 cm3 ist auch als PDF-Download verfügbar.
Grundsätzlich gilt: Die optimale Zeit für die
Motorrad-Fahrausbildung ist das Frühjahr: Je nach Witterung im Februar/März
die Theorie erledigen, im März/April dann die Fahrstunden und die Prüfung.
So
kann man den Frühsommer bereits zum Fahren nutzen.
In den Sommerferien ist es einerseits zu heiß, um in Schutzkleidung am
Übungsplatz entspannt Fahrübungen zu machen, andererseits sind die Fahrschulen mit
Maturanten ohnehin ausgebucht.
Eine ärztliche Untersuchung ist erforderlich.
Die Körpergröße muss mindestens 155 cm und höchstens 200 cm betragen
(die 200 cm entfallen am 19. Jänner 2013 durch die 5. Novelle der
FSG-GV).
Personen, deren Körpergröße das angeführte Mindestmaß nicht erreicht oder
Höchstmaß überschreitet, gelten als gesundheitlich geeignet, wenn dieser "Mangel" durch die
Verwendung von Behelfen, Fahrzeugen mit bestimmten Merkmalen oder
Ausgleichkraftfahrzeugen ausgeglichen werden kann.
Sollten Sie kleiner als 165 cm sein, empfehlen wir, vor
der Anmeldung eine Sitzprobe am Motorrad zu machen.
Ein ärztliches Gutachten ist ab 19. Jänner 2013 bei Ergänzungsausbildungen nicht erforderlich, wenn das letzte ärztliche Gutachten (in der Regel von der Untersuchung für den Führerschein der Klasse B) am Tag der Fahrprüfung nicht älter als 18 Monate ist.
Unterweisungen in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und Erste Hilfe Kurse haben keine begrenzte Gültigkeitsdauer!
Wird die Ausdehnung einer Lenkberechtigung beantragt, die vor dem 1. Jänner
1973 erteilt wurde, so ist die Vorlage einer Kursbestätigung über die lebensrettenden
Sofortmaßnahmen notwendig: Bis zu diesem Zeitpunkt war nämlich die
Absolvierung eines solchen Kurses nicht vorgeschrieben.
Zwischen 1. Jänner 1973 und 1. Oktober 1990 war ein vierstündiger Kurs
verpflichtend vorgeschrieben. Wurde ein solcher bei der Erteilung der
seinerzeitigen Lenkberechtigung absolviert, so ist kein neuerlicher Kurs und
auch keine zweistündige Ergänzung (auf die zur Zeit geforderten sechs Stunden)
erforderlich.
Der Theoriekurs umfasst acht Unterrichtseinheiten und findet, wie Sie im Kursplan sehen, im Frühjahr und Sommer rund ein Mal monatlich statt. Die Inhalte des Theoriekurses können Sie sich vorab schon einmal als Überblick zu Gemüte führen ...
Sie müssen lediglich 512 klassenspezifische Fragen lernen. Bei der Prüfung
werden aus dieser Auswahl 40 Fragen gestellt, von denen Sie innerhalb von 40
Minuten mindestens 80 % richtig beantworten müssen. Das gesamte Grundwissen
der Klasse B (Verkehrszeichen, Vorrangbilder, ...) wird als bekannt
vorausgesetzt und daher nicht geprüft!
Sollten Sie die Prüfung dennoch nicht bestehen, müssen Sie keine Angst um
Ihren B-Führerschein haben.
Theorieprüfungen finden in der Regel am Mittwoch um 14:00 Uhr statt, bei
größeren Prüfungsgruppen gibt es einen zweiten Durchgang um 14:30 Uhr. Bitte
vereinbaren Sie Ihren gewünschten Prüfungstermin im Büro - wir erwarten Ihre
Terminbekanntgabe bis 10 Tage vor dem gewünschten Prüfungstag, um gemeinsam
mit der Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.
Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn sich der Kandidat mit einem
amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann.
Für die Vorprüfung, eine Simulation der theoretischen Fahrprüfung, ist keine Terminvereinbarung nötig. Sie können zu den Büroöffnungszeiten an unseren Übungs- und Prüfungscomputern beliebig oft und lang trainieren.
Wenn
Sie bei der Vorprüfung in der Fahrschule mehr als 90 % der Fragen richtig
beantworten, dürfte bei der echten Prüfung nichts mehr schief gehen.
Sollte
Ihnen dennoch ein Missgeschick passieren, entstehen Ihnen in der Fahrschule keine Kosten für den neuen Prüfungsantritt.
Die gesetzliche Mindestausbildung beträgt 12 Fahrlektionen. Wir empfehlen, die Fahrstunden so zu vereinbaren, dass vor der Fahrprüfung ausreichend Gelegenheit zum Üben besteht.
Die praktische Schulung findet dabei von Beginn an im Einzelunterricht statt, das gilt für die Grundausbildung am Übungsplatz und die Ausfahrten im Straßenverkehr, sobald es das Können des Kandidaten zulässt.
Es ist uns ein Anliegen, dass Sie in den Fahrstunden auch wirklich etwas lernen, und nicht nur im Schritttempo zwischen Streusplitt-Bergen herumtuckern: In den Wintermonaten findet bei uns kein praktischer Motorrad-Unterricht statt.
Zur praktischen Fahrprüfung können nach § 10 Abs. 2 FSG nur Kandidaten
zugelassen werden, die die erforderliche Fahrschulausbildung vor nicht
länger als 18 Monaten abgeschlossen haben.
Die Prüfung kann nur abgenommen werden, wenn sich der Kandidat mit einem
amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann.
Fahrprüfungen finden in der Regel am Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie nach der erfolgreichen Theorieprüfung Ihren
gewünschten Prüfungstermin im Büro - wir erwarten Ihre Terminbekanntgabe bis
eine Woche vor dem gewünschten Prüfungstag, um gemeinsam mit der
Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.
Bitte halten Sie sich grundsätzlich den ganzen Tag frei!
Die exakte Uhrzeit Ihrer Prüfung können wir Ihnen 3 Tage vor dem Termin (bei
Prüfungen am Donnerstag also am Montag) bekannt geben.
Die Fahrprüfung besteht aus
Tipps für die praktische Prüfung finden Sie im Teil "Prüfung" unserer Homepage. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, müssen Sie keine Angst um Ihren B-Führerschein haben.
Sie können Ihren bestehenden Führerschein nach der erfolgreichen Fahrprüfung gleich beim Prüfer abgeben, der Scheckkarten-Führerschein wird dann unkompliziert per Post zugestellt.
Das Ausbildungspaket für die Klasse A kostet ab EUR 1020,-.
Letzte Bearbeitung:
29.04.2013 10:16.
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