Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B
("BV", L17", "Ausbildungsfahrten")

Durch die Möglichkeit, die Lenkberechtigung für die Klasse B bereits ab dem 17. Geburtstag erlangen zu können, wurde ein Anreiz geschaffen, sich für die intensivere und längere Ausbildung zu entscheiden. Eine Gefährdung der Verkehrssicherheit dadurch, dass Jugendliche ab dem vollendeten 17. Lebensjahr bereits ohne Begleitung Kraftfahrzeuge lenken dürfen, ist aufgrund der im Zuge dieser Ausbildung erlangten Fahrroutine nicht gegeben. Außerdem besteht ein Anreiz für Jugendliche, auf das Lenken von Mopeds zu verzichten.
Die meisten Begleiter (üblicherweise die Eltern) sehen es als zusätzlichen Vorteil, dass sie sich als Begleiter auch selbst wieder mit den Verkehrsvorschriften beschäftigen müssen.

Voraussetzungen beim Führerscheinwerber

Voraussetzungen der Begleitperson

Theorieausbildung

Fahrausbildung

Fahrzeug für die Ausbildungsfahrten

Tafeln „L17“ und „Ausbildungsfahrt“

Beschränkungen

Versicherung

Theorieprüfung

Prüfungstermin

Theorieprüfungen finden in der Regel am Mittwoch um 14:00 Uhr statt, bei größeren Prüfungsgruppen gibt es einen zweiten Durchgang um 14:30 Uhr. Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Prüfungstermin im Büro - wir erwarten Ihre Terminbekanntgabe bis 10 Tage vor dem gewünschten Prüfungstag, um gemeinsam mit der Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.

Prüfungssimulation (Vorprüfung)

Für die Vorprüfung, eine Simulation der theoretischen Fahrprüfung, ist keine Terminvereinbarung nötig. Sie können zu den Büroöffnungszeiten an unseren Übungs- und Prüfungscomputern beliebig oft und lang trainieren.
Sie können beliebig viele Vorprüfungen machen. Wir erwarten eine positive Prüfungssimulation spätestens am Montag vor dem gewünschten Prüfungstermin.

Prüfungsgarantie

Wenn Sie bei der Vorprüfung in der Fahrschule mehr als 90 % der Fragen richtig beantworten, dürfte bei der echten Prüfung nichts mehr schief gehen.
Sollte Ihnen dennoch ein Missgeschick passieren, entstehen Ihnen in der Fahrschule keine Kosten für den neuen Prüfungsantritt.

Fahrprüfung

Zur praktischen Fahrprüfung können nach § 10 Abs. 2 FSG nur Kandidaten zugelassen werden, die die erforderliche Fahrschulausbildung vor nicht länger als 18 Monaten abgeschlossen haben.

Prüfungstermin

Fahrprüfungen finden in der Regel am Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie nach der erfolgreichen Theorieprüfung Ihren gewünschten Prüfungstermin im Büro - wir erwarten Ihre Terminbekanntgabe bis eine Woche vor dem gewünschten Prüfungstag, um gemeinsam mit der Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.
Bitte halten Sie sich grundsätzlich den ganzen Tag frei! Die exakte Uhrzeit Ihrer Prüfung können wir Ihnen 3 Tage vor dem Termin (bei Prüfungen am Donnerstag also am Montag) bekannt geben.

Prüfungsablauf

Die Fahrprüfung besteht aus

Tipps für die praktische Prüfung finden Sie im Teil "Prüfung" unserer Homepage.

Kosten

Das Ausbildungspaket für die Klasse B mit "L17" kostet ab EUR 1440,-.

Probezeit

Fahrten ins Ausland

Fahren mit L-17 Führerscheinen in Deutschland: Neue Regelung ab 1. Juli 2011

In Zusammenhang mit der Anerkennung der vorgezogenen Lenkberechtigung L17 in der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich überraschend folgende neue Situation:

Das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat dem BMVIT aufgrund einer Anfrage mit Schreiben vom 28.06.2011 mitgeteilt, dass ab 1.Juli 2011 Inhaber einer vorgezogenen Lenkberechtigung "L 17", welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei nur vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland keinen PKW lenken dürfen. Bei Begründung eines Wohnsitzes in Deutschland dürfen solche Personen einen PKW lenken, sofern kein Führerscheinumtausch vorgenommen wird.  Wird der Umtausch des Führerscheines beabsichtigt, so kann die Lenkberechtigung für die Klasse B erst bei Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden. Vorher ist nur eine Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" möglich.
Somit ergibt sich bis auf weiteres folgende Situation:

Inhaber einer österreichischen L17-Lenkberechtigung geht nach Deutschland, ist noch keine 18 Jahre alt und

... ist nur vorübergehend in Deutschland (touristisch, kein Wohnsitz): darf dann NICHT FAHREN!
... begründet einen Wohnsitz in Deutschland (übersiedelt) UND TAUSCHT den Führerschein NICHT auf einen deutschen um: darf SCHON FAHREN!
... begründet einen Wohnsitz in Deutschland (übersiedelt) UND TAUSCHT den Führerschein SCHON auf einen deutschen um: darf nur im Rahmen des deutschen Modells „begleitetes Fahren ab 17“ (mit deutscher Erlaubnis!) fahren!

 

Zweite Ausbildungsphase nach Erteilung der Lenkberechtigung

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Rechtliche Grundlage

Weitere Infos

Download

Letzte Bearbeitung: 18.12.2011 17:04.
 

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