Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Durch die Möglichkeit, die Lenkberechtigung für die Klasse B bereits ab dem
17. Geburtstag erlangen zu können, wurde ein Anreiz geschaffen, sich für die
intensivere und längere Ausbildung zu entscheiden. Eine Gefährdung der
Verkehrssicherheit dadurch, dass Jugendliche ab dem vollendeten 17. Lebensjahr
bereits ohne Begleitung Kraftfahrzeuge lenken dürfen, ist aufgrund der im Zuge
dieser Ausbildung erlangten Fahrroutine nicht gegeben. Außerdem besteht ein
Anreiz für Jugendliche, auf das Lenken von Mopeds zu verzichten.
Die meisten Begleiter (üblicherweise die Eltern) sehen es als zusätzlichen
Vorteil, dass sie sich als Begleiter auch selbst wieder mit den
Verkehrsvorschriften beschäftigen müssen.
Theorieprüfungen finden in der Regel am Mittwoch um 14:00 Uhr statt, bei größeren Prüfungsgruppen gibt es einen zweiten Durchgang um 14:30 Uhr. Bitte vereinbaren Sie Ihren gewünschten Prüfungstermin im Büro - wir erwarten Ihre Terminbekanntgabe bis 10 Tage vor dem gewünschten Prüfungstag, um gemeinsam mit der Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.
Für die Vorprüfung, eine Simulation der theoretischen Fahrprüfung, ist
keine Terminvereinbarung nötig. Sie können zu den Büroöffnungszeiten an
unseren Übungs- und Prüfungscomputern beliebig oft und lang trainieren.
Sie können beliebig viele Vorprüfungen machen.
Wir erwarten eine positive Prüfungssimulation spätestens am Montag vor dem
gewünschten Prüfungstermin.
Wenn
Sie bei der Vorprüfung in der Fahrschule mehr als 90 % der Fragen richtig
beantworten, dürfte bei der echten Prüfung nichts mehr schief gehen.
Sollte
Ihnen dennoch ein Missgeschick passieren, entstehen Ihnen in der Fahrschule keine Kosten für den neuen Prüfungsantritt.
Zur praktischen Fahrprüfung können nach § 10 Abs. 2 FSG nur Kandidaten zugelassen werden, die die erforderliche Fahrschulausbildung vor nicht länger als 18 Monaten abgeschlossen haben.
Fahrprüfungen finden in der Regel am Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie nach der erfolgreichen Theorieprüfung Ihren
gewünschten Prüfungstermin im Büro - wir erwarten Ihre Terminbekanntgabe bis
eine Woche vor dem gewünschten Prüfungstag, um gemeinsam mit der
Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.
Bitte halten Sie sich grundsätzlich den ganzen Tag frei!
Die exakte Uhrzeit Ihrer Prüfung können wir Ihnen 3 Tage vor dem Termin (bei
Prüfungen am Donnerstag also am Montag) bekannt geben.
Die Fahrprüfung besteht aus
Tipps für die praktische Prüfung finden Sie im Teil "Prüfung" unserer Homepage.
Das Ausbildungspaket für die Klasse B mit "L17" kostet ab EUR 1440,-.
In Zusammenhang mit der Anerkennung der vorgezogenen
Lenkberechtigung L17 in der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich
überraschend folgende neue Situation:
Das deutsche Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat dem
BMVIT aufgrund einer Anfrage mit Schreiben vom 28.06.2011 mitgeteilt, dass
ab 1.Juli 2011 Inhaber einer vorgezogenen Lenkberechtigung "L 17", welche
das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bei nur vorübergehendem
Aufenthalt in Deutschland keinen PKW lenken dürfen. Bei Begründung eines
Wohnsitzes in Deutschland dürfen solche Personen einen PKW lenken, sofern
kein Führerscheinumtausch vorgenommen wird. Wird der Umtausch des
Führerscheines beabsichtigt, so kann die Lenkberechtigung für die Klasse B
erst bei Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden. Vorher ist nur eine
Teilnahme am "Begleiteten Fahren ab 17" möglich.
Somit ergibt sich bis auf weiteres folgende Situation:
Inhaber einer österreichischen L17-Lenkberechtigung geht nach Deutschland,
ist noch keine 18 Jahre alt und
... ist nur vorübergehend in Deutschland (touristisch, kein Wohnsitz): darf
dann NICHT FAHREN!
... begründet einen Wohnsitz in Deutschland (übersiedelt) UND TAUSCHT den
Führerschein NICHT auf einen deutschen um: darf SCHON FAHREN!
... begründet einen Wohnsitz in Deutschland (übersiedelt) UND TAUSCHT den
Führerschein SCHON auf einen deutschen um: darf nur im Rahmen des deutschen
Modells „begleitetes Fahren ab 17“ (mit deutscher Erlaubnis!) fahren!
Letzte Bearbeitung:
18.12.2011 17:04.
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