Führerscheinantrag in der Fahrschule

Führerscheinwerber stellen den behördlichen Antrag direkt in der Fahrschule.
Sie müssen also nicht mehr persönlich bei Ihrer Behörde einreichen - das erledigen wir online per Datenleitung.

Erforderliche Unterlagen

Eine Lenkberechtigung darf nur Personen erteilt werden, die:

Mindestalter

Für die Erteilung einer Lenkberechtigung gelten folgende Anforderungen an das Mindestalter:

Bewerber um eine Lenkberechtigung dürfen frühestens sechs Monate vor Vollendung des Mindestalters (Ausnahme: Bei "L17" schon mit 16 Jahren)

Führerscheinanträge, die weiterhin auf der Behörde eingereicht werden müssen

Österreichische Führerscheine für Bürger anderer Staaten

Grundsätzlich gilt: Ein Antragsteller, der seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt hat, muss sich nachweislich innerhalb der letzten zwölf Monate während mindestens 185 Tagen in Österreich aufgehalten haben oder glaubhaft machen, dass er beabsichtigt, sich für mindestens 185 Tage in Österreich aufzuhalten.

Diese Frist gilt in der ganzen EU: So soll der "Führerscheintourismus" verhindert werden.

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Letzte Bearbeitung: 28.12.2010 16:42.

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