Abholen des Führerscheins

Nach einer erfolgreich abgelegten Fahrprüfung bekommen Sie vom Prüfer den vorläufigen Führerschein und ein Kostenblatt ausgehändigt.
Nach dem Einzahlen der behördlichen Kosten wird der Scheckkartenführerschein produziert und per Post zugeschickt.

Der vorläufige Führerschein ist bei allen Fahrten mitzuführen und ist nur im Inland und nur gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Nach Zustellung des Scheckkartenführerscheines oder nach Ablauf der Vier-Wochen-Frist wird der vorläufige Führerschein ungültig, muss aber nicht bei der Behörde abgeliefert werden.

Haben Sie bereits einen Führerschein, besteht eine Wahlmöglichkeit:

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Unsere Empfehlung für
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Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 11:49.

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