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Die Führerschein-Prüfung
Erst der Führerschein, dann das eigene Auto – und dann die große Freiheit!
Aber ohne Fleiß kein Preis ... Zunächst gilt es, die Fahrprüfung zu bestehen.
Sie findet an (durch mindestens eine Woche) getrennten Terminen statt, unser üblicher
Prüfungstag ist für die Theorieprüfung Mittwoch, für
die Praxisprüfung Donnerstag.
Nervös sind dabei alle, ob jung oder alt. Damit sich die Aufregung in Grenzen
hält und den Prüfungserfolg nicht gefährdet, haben wir ein paar Tipps für Sie
zusammengestellt. Sie sollen Ihnen aufzeigen, was bei der Prüfung auf Sie
zukommt. So können Sie mit mehr Gelassenheit auf die Anforderungen reagieren.
Nicht zu vergessen: Der "menschliche Kontakt" und die Hilfestellung durch
unsere
Fahrlehrer, Theorielehrer und das Büro. Sie helfen Ihnen bei einer optimalen
Vorbereitung auf die Prüfung und können alle Fragen dazu beantworten. Sie sind
Ihre zuverlässigen Begleiter während der Theorieausbildung, der Fahrausbildung
und im Rahmen der Prüfung.
Was Sie auf jeden Fall beachten und bedenken sollten:
- Lassen Sie sich Zeit für eine gute Fahrausbildung und arbeiten Sie
konzentriert mit
- Lassen Sie sich von niemandem zum vorzeitigen Prüfungstermin drängen –
wenn etwa Freunde verkünden, "ich habe viel weniger Fahrstunden gebraucht"
- Sie sollten den Prüfungstermin nicht in die Nähe anderer wichtiger
Prüfungen legen (z.B. Nachzipf, Matura, Aufnahmeprüfungen etc.)
- Sie können die Prüfung auch "heimlich" ablegen, ohne dass Freunde und
Bekannte es wissen. So entsteht kein unnötiger Stress durch die
Erwartungshaltung anderer
- Tragen Sie beim Fahren leichte und bequeme Kleidung sowie geeignete
Schuhe (also keine Stöckelschuhe oder Wanderstiefel).
Für Motorrad-Fahrprüfungen gelten natürlich andere Kriterien: Optimale
Schutzkleidung und Helm sind hier absolute Pflicht, mit einer kurzen Hose
macht man keinen professionellen Eindruck ...
- Sorgen Sie für freie Sicht (passende Frisur, keine dunkle Sonnenbrille)
Wenn es nicht gleich beim ersten Anlauf geklappt hat:







Jeder Prüfer sieht nach der Fahrt viel lieber lachende Gesichter. Leider
lassen sich aber negative Prüfungsergebnisse nicht immer vermeiden. Der
Fahrprüfer legt während der Fahrt ein genaues Prüfungsprotokoll an. Sollte
die Prüfung nicht ganz so gut ablaufen und daher eine Wiederholung notwendig
werden, erhalten Sie einen Durchschlag, um sich mit Unterstützung Ihres Fahrlehrers für die nächste Prüfungsfahrt noch gezielter vorbereiten zu
können.
Die Reprobationsfrist für "Durchfaller" beträgt immer – nach
Maßgabe der freien Prüfungsplätze – mindestens zwei Wochen. Der
"Psychotest" winkt nach vier praktischen Misserfolgen, "wenn Zweifel an der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit, vor allem bei Intelligenz und
Erinnerungsvermögen", bestehen.
Die praktische Fahrprüfung darf nur in folgenden Situationen vorzeitig
abgebrochen werden:
- Wenn der Kandidat durch seine Verhaltensweise (Verletzung von
grundlegenden Verkehrsregeln) andere Verkehrsteilnehmer auf schwere
Weise gefährdet hat oder eine solche Situation nur durch das Eingreifen
des neben dem Kandidaten Sitzenden verhindert werden konnte.
Dieser Abbruchgrund setzt ein derart krasses Fehlverhalten des
Kandidaten voraus, dass eine schwere Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer entweder bereits verschuldet oder nur durch einen
Fahrlehrereingriff noch verhindert werden konnte. Eine bloß abstrakte
Gefährdung reicht nicht aus.
- Wenn sich diese Gefährdung konkret ausgewirkt hat (Zusammenstoß)
- Wenn berechtigte Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen.
Der Fahrprüfer kann die Abnahme der praktischen Prüfung ablehnen, wenn
der Kandidat körperlich nicht in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug sicher
zu lenken (z.B. behindernder Gipsverband).
- Bei begründetem Verdacht einer Beeinträchtigung z.B. durch Alkohol,
Drogen, Medikamente etc. des Kandidaten ist die Prüfung vorzeitig
abzubrechen und der Verdacht auf dem Prüfungsprotokoll zu begründen.
- Der Fahrprüfer kann die Abnahme der Prüfung auch dann ablehnen, wenn
die dem Kandidaten von der Behörde auferlegten Sehbehelfe, Sitzpolster,
etc. bei der Prüfungsfahrt nicht verwendet werden. Dem Kandidaten ist
zunächst die sofortige Verwendung aufzutragen. Sind derartige Behelfe
nicht vorhanden, ist die Abhaltung der Prüfung abzulehnen.
- Wenn der Kandidat es verlangt: Es kommt mitunter vor, dass der
Kandidat selbst den Abbruch der Prüfung verlangt. Dies kann zum einen
durch die Stresssituation begründet sein, oder der Kandidat erkennt
selbst, dass er noch nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug in
Eigenverantwortung im Verkehr sicher zu lenken.
Verlangt der Kandidat während der Prüfung einen Abbruch, ist dieser
Abbruch als negatives Ergebnis zu werten und auf dem Prüfungsprotokoll
unter Angabe der Uhrzeit und des Abbruchgrundes einzutragen.
- Wenn der Kandidat bei Prüfungen der Klasse A im
verkehrsfreien Raum stürzt oder so schwere Fahrfehler begeht, dass seine
persönliche
Sicherheit beim Fahren im Verkehr gefährdet erscheinen muss
- Zusätzlich ist die praktische Fahrprüfung abzubrechen, wenn dem
Kandidaten nicht zugemutet werden kann, die Fahrt wegen eines
unvorhergesehenen Ereignisses, wie etwa unverschuldeter Unfall,
Witterungseinflüsse, Fahrzeugdefekt, ... fortzusetzen.
Im diesem Fall kann der Kandidat bei der nächsten praktischen Prüfung
verlangen, dass die bereits positiv absolvierten Teile der
vorangegangenen Prüfung angerechnet werden.
- Keinesfalls darf die Prüfung vorzeitig beendet werden, nur weil der
Kandidat bereits so viele Fahrfehler begangen hat, dass er die Prüfung
nicht bestehen wird. Der Fahrprüfer hat ein Gesamturteil über das
Fahrverhalten des Kandidaten abzugeben.