Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Bei folgenden Fragen sollten die Inhalte bei nächster Gelegenheit korrigiert werden:
| Frage | Änderungsbedarf |
|---|---|
| 39 | "Differential" schreibt man jetzt "Differenzial", die per 17. Mai 2010 korrigierte Antwort 3 ist also halbrichtig ... |
| 72 | Erst abbremsen, dann abblenden ist nicht zwingend erforderlich: Wenn man bei Bremsbeginn abblendet, reicht das völlig aus |
| 115 | Erst hupen, dann abbremsen, dann abblenden ist nicht zwingend erforderlich: Wenn man bei Bremsbeginn abblendet, reicht das völlig aus, gleichzeitig kann gehupt werden |
| 335 | Warum das Alter des Sturzhelms kein Kaufkriterium sein soll, ist nicht nachvollziehbar |
| 414 | Antwort 1 ist falsch, Übertretungen von § 58 KDV sind gem. § 134 KFG mit bis zu EUR 5000,- Strafe bedroht [neue Frage ab 17. Mai 2010] |
| 415 | Statt "Immission" wäre ein deutscher Begriff in der Antwort 1 nett; ob die Antwort 4 inhaltlich überhaupt relevant ist, sei angesichts der Marktbedeutung von Elektrofahrzeugen fragend angemerkt [neue Frage ab 17. Mai 2010] |
| 445 | Die Antwort 1 ist fachlich falsch. Das Parken ist gem. § 25 StVO für alle Fahrzeuge
zeitlich beschränkt, einspurige Fahrzeuge sind nur von der Anwendung der
Parkuhren / Parkscheine ausgenommen [neue Frage ab
17. Mai 2010] Zudem widerspricht die angeblich richtige Antwort der Frage 615. Diese Frage wird samt Hauptfrage ab 8. Juli 2010 im Rahmen der Theorieprüfung nicht mehr gestellt. Eine Überarbeitung dieser Prüfungsfragen wird im Rahmen des nächsten Fragenkatalog-Updates erfolgen. |
| 491 | Die Antwort 1 ist ausreichend, Antwort 3 und vor allem 4 können auch falsch sein, wenn die Betriebsanleitung etwas anderes sagt ... [neue Frage ab 17. Mai 2010] |
| 650 | Antwort 4 (Parkverbot) wäre gem. § 24 Abs 3 1. Satz iVm Abs 1 lit n StVO als richtig zu werten |
| 893 | Die Vereinbarkeit der dargestellten Zusatztafel mit § 52 lit 13 c
StVO darf in Frage gestellt werden: Konkret dauert bei einer -
abweichend von 00 Uhr - verordneten Beginnzeit das wechselseitige
Parkverbot für die folgenden 24 Stunden. Daraus ergibt sich die
vermutliche Unzulässigkeit der Angabe eines Endes der Gültigkeitsdauer. Daran scheint auch der Hinweis auf die subsidiäre Geltung der Zusatztafelbestimmungen der Z 13a nichts ändern zu können, denn § 52 Z 13a führt ausdrücklich das von 24 Uhr abweichende Ende an, während dies in Z 13c nicht der Fall ist. Nehmen wir also an, dass der Gesetzgeber eine Absicht verfolgen wollte, als er hier eine Differenzierung vorgenommen hat. Das alles freilich abgesehen von der dramatischen Relevanz, die dieses Verkehrszeichen im täglichen Kraftfahrerleben zu entfalten vermag |
| 931 | Die Rollbremsprobe ist fachlich eine richtige Antwort, nur der Computer weiß das (noch?) nicht |
| 1387 | Erst abbremsen, dann abblenden ist nicht zwingend erforderlich: Wenn man bei Bremsbeginn abblendet, reicht das völlig aus |
| 1443 | Antwort 3 ("Organe der Feuerwehr") wäre gem. § 29 Abs 4 StVO als richtig zu werten |
| 1572 | Erst abbremsen, dann abblenden ist nicht zwingend erforderlich: Wenn man bei Bremsbeginn abblendet, reicht das völlig aus |
| 1604 | Antwort 3 - im Ortsgebiet ist Begrenzungslicht beim Fahren erlaubt, wenn kein Licht nötig ist - ist gem. § 99 Abs 3 KFG letzter Satz richtig |
| 1702 | Realistischere Antwort 3: "Ich werde das Frostschutzmittel im Kühlwasser prüfen lassen" |
| 1911 | Die erwünschte Antwort widerspricht der Frage 1920; davor ist ja erlaubt, nur dahinter nicht. Besser formuliert wäre die Frage mit "... Dürfen Sie hinter diesem einen zweiten Anhänger mitführen?" |
| 2042 | Fachlich ist Antwort 3 "Die Senkung der Betriebskosten" unumstritten falsch, wenn nach ökologischen Vorteilen gefragt wird. Dennoch schauen genau so Fangfragen aus, die dem Image der Theorieprüfung nicht gut tun [neue Frage ab 17. Mai 2010] |
| 2055 | Antwort 4 ist richtig; die Section Control im Kaisermühlentunnel kann auch die Einhaltung der Fahrstreifensignalisation überwachen [neue Frage ab 17. Mai 2010] |
| 2168 | Dass ich den Gegenverkehr früher erkennen kann, wenn er mit Licht fährt, ist richtig - hat aber mit der Fragestellung nix zu tun |
| 2330 | Die Antwort 4 ist nur für Fahrten in Österreich korrekt, das sollte auch entsprechend formuliert werden [neue Frage ab 17. Mai 2010] |
| 2419 | In der Antwort 3 wäre das Wort "muss" (gesetzliche Vorschrift) gegen "soll" (empfehlenswert) auszutauschen [neue Frage ab 17. Mai 2010] |
| 2420 | Tippfehler: "Verwaltu_gsstrafe" |
| 2630 | Antwort 3: Mehrzahl, also "Kinderrückhalteeinrichtungen" |
| 3358 | Eine Suche im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts ergibt keine prüfungsrelevanten Treffer zum Terminus "Kraftwagenzug"; wenn also keine diesbezüglichen Bestimmungen existieren, die den Lenker betreffen, ist die Frage vermutlich relativ sinnfrei |
| 3528 | Antwort 3: "Nebelschlussleuchten" impliziert eine Mehrzahl, das ist jedoch fachlich falsch |
| 3571 | Die "Langgutfuhrentafel" ist ein falscher Begriff, die Tafel hat mit der Langgutfuhre nichts zu tun. Sie ist vorgeschrieben, wenn die Ladung mehr als 1 m über das Fahrzeug hinausragt, die Abmessungen der Langgutfuhre sind davon unabhängig |
| 3668 | An der Kardanwelle kann der Lenker die Kraftübertragung ebenfalls
unterbrechen, dies ist - fahrzeugabhängig - u. a. beim Abschleppen
erforderlich, um das Getriebe zu schonen. Daher ergeht der Vorschlag,
den Text der Frage um "während der Fahrt" zu ergänzen. Außerdem: "Differential" schreibt man jetzt "Differenzial" |
| 3913 | Die Frage nach allgemeinen "Personen" ist nicht eindeutig; es muss sich um einen Transport zu einer Arbeitsstätte handeln |
| 7543 | "Differential" schreibt man jetzt "Differenzial", aber bei dieser Frage ist der Verteidigungsminister zuständig ;o) |
Letzte Bearbeitung: 01.08.2011 10:17.
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