Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Der Führerschein ist die Bestätigung dafür, dass dem Inhaber von der zuständigen Behörde die Lenkberechtigung für bestimmte Klassen oder Unterklassen erteilt wurde.
Seit 1. Juli 1996 sind alle österreichische Führerscheine unabhängig vom verwendeten Formular "EU-Führerscheine", das heißt, EWR-Bürger müssen beim Hauptwohnsitzwechsel innerhalb des EWR ihren nationalen Führerschein nicht mehr umschreiben lassen. Die Inhalte der Klassen A, B, C, D, E sind im EWR einheitlich geregelt, und die Führerscheine werden alle gegenseitig anerkannt.
Mitglieder des EWR sind die EU-Mitgliedstaaten sowie die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz hat sich 1992 in einer Volksabstimmung gegen die Teilnahme am EWR entschieden.

Im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft hat man sich im Vermittlungsverfahren auf die Inhalte der dritten Führerschein-Richtlinie geeinigt. Nach der Neuregelung soll man in der gesamten EU künftig nur noch einen Führerschein erwerben können, was jetzt im Prinzip auch schon gilt. Damit wollen die Verkehrsminister dem so genannten „Führerschein-Tourismus“ einen Riegel vorschieben. Lenker, denen in der Heimat der Führerschein entzogen worden ist, können sich dann nicht mehr einfach in einem Nachbarland einen neuen Schein besorgen (wahrscheinlich sind das eh keine echten Kartenführerscheine, sondern Muster):
Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 11:43.
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