Die Umsetzung der Dritten Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG

Der Führerschein ist die Bestätigung dafür, dass dem Inhaber von der zuständigen Behörde die Lenkberechtigung für bestimmte Klassen oder Klassen erteilt wurde. Seit 1. Juli 1996 sind alle österreichische Führerscheine unabhängig vom verwendeten Formular "EU-Führerscheine", das heißt, EWR-Bürger müssen beim Hauptwohnsitzwechsel innerhalb des EWR ihren nationalen Führerschein nicht mehr umschreiben lassen. Die Inhalte der Klassen A, B, C, D, E sind im EWR einheitlich geregelt, und die Führerscheine werden alle gegenseitig anerkannt.

Die Lenkberechtigung wird im Regelfall unbefristet erteilt. Lediglich die Gültigkeit des Führerscheins ist ab 19. Jänner 2013 auf 15 Jahre beschränkt. Zum Vergleich: Auch der Reisepass gilt nur für jeweils 10 Jahre, die Gültigkeit der Staatsbürgerschaft ist davon aber unabhängig.
Führerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind, sofern nicht eine frühere Umschreibung erforderlich ist, spätestens bis zum 19. Jänner 2033 in Führerscheine nach dem neuen, ab 2013 eingesetzten einheitlichen Scheckkarten-Modell umzuschreiben.

Mitglieder des EWR sind die EU-Mitgliedstaaten sowie die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz hat sich 1992 in einer Volksabstimmung gegen die Teilnahme am EWR entschieden.

 

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Letzte Bearbeitung: 29.12.2010 23:14.

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