Der Führerschein für Leichtmotorräder,
ausgestellt vor dem 31. Oktober 1997

Seit 20. August 1997 gelten für alle AL-Fahrer die neuen, höheren Grenzwerte für Leichtmotorräder: 25 kW (34 PS) ohne jede Hubraumbeschränkung. Das neue Leistungsgewicht: 0,16 kW/kg Leistung/Eigengewicht (6,25 kg/kW bzw. 4,6 kg/PS).

Mit dem Inkrafttreten der 5. Novelle des Führerscheingesetzes wird seit 25. Mai 2002 die Lenkerberechtigung der Gruppe AL direkt in eine Lenkberechtigung für die unbeschränkte Klasse A umgeschrieben.

Sie müssen also nur auf der zuständigen Behörde (ab 1. Oktober 2006 ist das jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich) ein Führerscheinduplikat ausstellen lassen, und können dann sofort alle Motorräder lenken.

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Letzte Bearbeitung: 03.07.2011 15:14.

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