Klasse A (bis 18. Jänner 2013)

Der Führerschein der unbeschränkten Klasse A umfasst:

Ziehen von Anhängern

Mit Krafträdern dürfen nur Einachsanhänger gezogen werden,

Mit Motorrädern und mehrspurigen Krafträdern dürfen nur zugelassene Anhänger gezogen werden, die nicht breiter sind als das Zugfahrzeug.

Mindestalter

Erst ab einem Alter von 21 Jahren können Sie die Klasse A direkt erwerben. Unter 21 Jahren wird die Klasse A für zwei Jahre auf die Vorstufe A beschränkt.
Es ist aber auf Wunsch auch möglich, nach dem 21. Geburtstag "nur" die Vorstufe der Klasse A zu bekommen. Besonders für Frauen, die mit schweren Motorrädern nicht auf Anhieb gut zurecht kommen, ist diese Lösung (Erlass des BMVIT GZ.170.622/18-II/B/7/00 vom 7. November 2000) sehr günstig.

Mehrphasen-Ausbildung

Die Ausbildung für die Klasse A unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.

Besondere gesundheitliche Anforderungen

Beträgt die Körpergröße des Kandidaten über 2 m, ist vor der Zulassung zur Prüfung eine Beobachtungsfahrt notwendig.

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Weitere Infos

Externe Links

Letzte Bearbeitung: 03.01.2013 10:38.

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