Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Unser Infofolder über alle neuen Motorradklassen ab 50 cm3 ist auch als PDF-Download verfügbar.
Der Führerschein der Klasse A2 umfasst:
Gedrosselte Fahrzeuge sind zulässig, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als doppelt so hoch ist (bei 35 kW nicht mehr als 70 kW).
Die Klasse A2 umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM und A1.
Eine bis zum 18. Jänner 2013 erteilte Lenkberechtigung für die Vorstufe A gilt ab dem 19. Jänner 2013 automatisch als Klasse A2.
Das Ziehen von Anhängern mit Motorrädern und Mopeds ist in der 3.
Führerschein-Richtlinie nicht vorgesehen und muss daher entfallen. Zur
Wahrung der bisher erworbenen Rechte wird für Personen, deren
Lenkberechtigung bis zum 18. Jänner 2013 ausgestellt ist, ein eigener
Zahlencode eingeführt.
Das Ziehen von Anhängern mit Motorrädern und Mopeds ist in der 3. Führerschein-Richtlinie an sich nicht vorgesehen. Führerscheinbesitzer der Klasse A dürfen jedoch hinter Fahrzeugen der Klasse A einen Einachsanhänger ziehen.
18 Jahre. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
In Kombination mit dem Ausbildungsmodell "B L17" kann die theoretische und praktische Ausbildung für die Klasse A2 bereits ab dem 16. Geburtstag begonnen werden, die praktische Prüfung darf jedoch weiterhin erst am 18. Geburtstag stattfinden. Die Vorteile dieser Kombinationsausbildung halten sich daher in sehr, sehr engen Grenzen.
Die Ausbildung für die Klasse A2 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.
Es ist für alle ab dem 19. Jänner 2013 erteilten
Motorrad-Berechtigungen ausnahmslos kein automatischer Aufstieg in eine
stärkere
Motorrad-Klasse möglich.
Nur wer bis zum 18. Jänner 2013 die Vorstufe A erwirbt, hat nach zwei Jahren
automatisch "Groß-A"!
Für die Ausdehnung einer Lenkberechtigung A2 auf die Klasse A ist ein ärztliches Gutachten im Regelfall nur dann erforderlich, wenn der Antrag nach Vollendung des 30. Lebensjahres gestellt wird und das letzte ärztliche Gutachten im Zeitpunkt der Entscheidung älter als 18 Monate ist.
Beträgt die Körpergröße des Kandidaten über 2 m, ist vor der Zulassung zur Prüfung eine Beobachtungsfahrt notwendig. (Die Größenbeschränkung entfällt am 19. Jänner 2013 durch die 5. Novelle der FSG-GV.)
Fahrzeuge, auf denen die Prüfungen der Fähigkeiten und Verhaltensweisen
abgelegt werden, müssen folgenden Mindestanforderungen genügen: Einspurige
Krafträder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mindestens 400
395 cm3 und einer Leistung
von mindestens 25 kW (34 PS).
Durch eine Änderung der Führerscheinrichtlinie werden folgende Kriterien gefordert (die Umsetzung in nationales Recht ist noch nicht erfolgt):
Krafträder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW, und einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg. Bei Krafträdern mit Verbrennungsmotor muss dieser einen Hubraum von mindestens 400 cm3 haben. Bei Krafträdern mit Elektromotor muss das Fahrzeug über ein Leistungsgewicht von mindestens 0,15 kW/kg verfügen.
Letzte Bearbeitung: 07.03.2013 09:40.
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