Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Diese Führerscheinklasse ist für die Umsetzung der
3. Führerscheinrichtlinie
der EU erforderlich. Vor dem 19. Jänner 2013 kann nur die
Vorstufe der Klasse A erworben werden.
Die Führerschein-Richtlinie wird, wie alle Richtlinien der EU, nicht
unmittelbar wirksam, sondern muss vom Mitgliedsland in die jeweiligen
nationalen Gesetze übertragen werden. Das ist durch die
14. Novelle des Führerscheingesetzes erfolgt.
Der Führerschein der Klasse A2 umfasst:
Gedrosselte Fahrzeuge sind zulässig, wenn die Leistung der Ausgangsversion nicht mehr als doppelt so hoch ist (bei 35 kW nicht mehr als 70 kW).
Die Klasse A2 umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM und A1.
Eine bis zum 18. Jänner 2013 erteilte Lenkberechtigung für die Vorstufe A gilt ab dem 19. Jänner 2013 automatisch als Klasse A2.
Das Ziehen von Anhängern mit Motorrädern und Mopeds ist in der 3.
Führerschein-Richtlinie nicht vorgesehen und muss daher entfallen. Zur
Wahrung der bisher erworbenen Rechte wird für Personen, deren
Lenkberechtigung bis zum 18. Jänner 2013 ausgestellt ist, ein eigener
Zahlencode eingeführt.
Das Ziehen von Anhängern mit Motorrädern und Mopeds ist in der 3. Führerschein-Richtlinie an sich nicht vorgesehen. Führerscheinbesitzer der Klasse A dürfen jedoch hinter Fahrzeugen der Klasse A einen Einachsanhänger ziehen.
18 Jahre. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
In Kombination mit dem Ausbildungsmodell "B L17" kann die theoretische und praktische Ausbildung für die Klasse A2 bereits ab dem 16. Geburtstag begonnen werden, die praktische Prüfung darf jedoch weiterhin erst am 18. Geburtstag stattfinden. Die Vorteile dieser Kombinationsausbildung halten sich daher in sehr, sehr engen Grenzen.
Die Ausbildung für die Klasse A2 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.
Es ist für alle ab dem 19. Jänner 2013 erteilten
Motorrad-Berechtigungen ausnahmslos kein automatischer Aufstieg in eine
stärkere
Motorrad-Klasse möglich.
Nur wer bis zum 18. Jänner 2013 die Vorstufe A erwirbt, hat nach zwei Jahren
automatisch "Groß-A"!
Beträgt die Körpergröße des Kandidaten über 2 m, ist vor der Zulassung zur Prüfung eine Beobachtungsfahrt notwendig. (Die Größenbeschränkung entfällt am 19. Jänner 2013 durch die 5. Novelle der FSG-GV.)
Fahrzeuge, auf denen die Prüfungen der Fähigkeiten und Verhaltensweisen abgelegt werden, müssen folgenden Mindestanforderungen genügen: Krafträder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von mindestens 400 cm3 und einer Leistung von mindestens 25 kW (34 PS).
Letzte Bearbeitung: 05.09.2011 10:27.
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