Vorstufe der Klasse A (bis 18. Jänner 2013)

Der Führerschein der auf Leichtmotorräder beschränkten Klasse A umfasst:

Als Leichtmotorrad gilt ein Motorrad oder ein Motorrad mit Beiwagen

Mindestalter

18 Jahre.

Zugang zum "vollwertigen" A-Führerschein

Die Einschränkung auf die Vorstufe A erlischt nach Ablauf der zwei Jahre automatisch, das Datum der Gültigkeit der unbeschränkten Klasse A wird bereits bei der Ausstellung der Scheckkarte eingetragen. Es ist daher nach Ablauf der Vorstufen-Frist keine neue Prüfung und auch kein neuer Führerschein notwendig.

Auch wenn der Besitzer einer Lenkberechtigung innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Lenkberechtigung für die Vorstufe A das 21. Lebensjahr vollendet, ist die Klasse A dennoch für zwei Jahre auf Leichtmotorräder beschränkt. Nur mit einer neuerlichen praktischen Prüfung kann die Befristung in diesem Fall aufgehoben werden.

Übergangsbestimmung zum Inkrafttreten der 3. Führerschein-Richtlinie:

Eine bereits erteilte Lenkberechtigung für die Vorstufe A gilt mit 19. Jänner 2013 automatisch als Klasse A2. Diese "Automatik" gilt jedoch nur in Österreich! Ein Führerscheinduplikat wird eine gute Idee sein, will man auch im Ausland die stärkeren Fahrzeuge lenken.

Für die Erteilung der Klasse A ist für diese Personen aber wie bisher weder eine praktische Fahrprüfung oder Schulung erforderlich, die Klasse A wurde ja bereits in den bestehenden Führerschein eingetragen.

Mehrphasen-Ausbildung

Die Ausbildung für die Klasse A unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.

Besondere gesundheitliche Anforderungen

Beträgt die Körpergröße des Kandidaten über 2 m, ist vor der Zulassung zur Prüfung eine Beobachtungsfahrt notwendig.

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Letzte Bearbeitung: 03.01.2013 10:38.

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