Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Der Führerschein der auf Leichtmotorräder beschränkten Klasse A umfasst:
Als Leichtmotorrad gilt ein Motorrad oder ein Motorrad mit Beiwagen
18 Jahre.
Die Einschränkung auf die Vorstufe A erlischt nach Ablauf der zwei Jahre automatisch, das Datum der Gültigkeit der unbeschränkten Klasse A wird bereits bei der Ausstellung der Scheckkarte eingetragen. Es ist daher nach Ablauf der Vorstufen-Frist keine neue Prüfung und auch kein neuer Führerschein notwendig.
Auch wenn der Besitzer einer Lenkberechtigung innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Lenkberechtigung für die Vorstufe A das 21. Lebensjahr vollendet, ist die Klasse A dennoch für zwei Jahre auf Leichtmotorräder beschränkt. Nur mit einer neuerlichen praktischen Prüfung kann die Befristung in diesem Fall aufgehoben werden.
Eine seit dem 19. Jänner 2011 erteilte Lenkberechtigung für die Vorstufe
A gilt mit 19. Jänner 2013 automatisch als
Klasse A2.
Für die Erteilung der Klasse A ist für diese Personen aber wie bisher weder
eine praktische Fahrprüfung oder Schulung erforderlich, die Klasse A wurde
ja bereits in den bestehenden Führerschein eingetragen.
Die Ausbildung für die Klasse A unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.
Beträgt die Körpergröße des Kandidaten über 2 m, ist vor der Zulassung zur Prüfung eine Beobachtungsfahrt notwendig.
Letzte Bearbeitung: 03.07.2011 21:26.
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