Vorstufe der Klasse A

Der Führerschein der auf Leichtmotorräder beschränkten Klasse A umfasst:

Als Leichtmotorrad gilt ein Motorrad oder ein Motorrad mit Beiwagen

Mindestalter

18 Jahre.

Zugang zum "vollwertigen" A-Führerschein

Die Einschränkung auf die Vorstufe A erlischt nach Ablauf der zwei Jahre automatisch, das Datum der Gültigkeit der unbeschränkten Klasse A wird bereits bei der Ausstellung der Scheckkarte eingetragen. Es ist daher nach Ablauf der Vorstufen-Frist keine neue Prüfung und auch kein neuer Führerschein notwendig.

Auch wenn der Besitzer einer Lenkberechtigung innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Lenkberechtigung für die Vorstufe A das 21. Lebensjahr vollendet, ist die Klasse A dennoch für zwei Jahre auf Leichtmotorräder beschränkt. Nur mit einer neuerlichen praktischen Prüfung kann die Befristung in diesem Fall aufgehoben werden.

Übergangsbestimmung zum Inkrafttreten der 3. Führerschein-Richtlinie:

Eine seit dem 19. Jänner 2011 erteilte Lenkberechtigung für die Vorstufe A gilt mit 19. Jänner 2013 automatisch als Klasse A2.
Für die Erteilung der Klasse A ist für diese Personen aber wie bisher weder eine praktische Fahrprüfung oder Schulung erforderlich, die Klasse A wurde ja bereits in den bestehenden Führerschein eingetragen.

Mehrphasen-Ausbildung

Die Ausbildung für die Klasse A unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.

Besondere gesundheitliche Anforderungen

Beträgt die Körpergröße des Kandidaten über 2 m, ist vor der Zulassung zur Prüfung eine Beobachtungsfahrt notwendig.

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Letzte Bearbeitung: 03.07.2011 21:26.

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