Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Der Führerschein der Klasse B umfasst:
Leichte ungebremste Anhänger (höchste zulässige Gesamtmasse bis 750 kg) dürfen Sie ziehen, wenn
Wenn das Gewichtsverhältnis nicht passt, müssen Sie nur ein paar Teile
der Ladung vom Anhänger wieder entfernen (und z.B. ins Auto umladen), bis das Gewicht stimmt.
Die schwerste erlaubte Kombination ist für B-Besitzer
3.500 kg + 750 kg = 4.250 kg höchste zulässige Gesamtmasse.
Schwere Anhänger (über 750 kg höchste zulässige Gesamtmasse) dürfen Sie ziehen, wenn
Beachten Sie bitte, dass das Entladen des Anhängers nichts nützt, da die höchste zulässige Gesamtmasse maßgebend ist, und dass auch nur das leere Fahrzeug ohne Fahrer zählt.
Sollten Sie ein gewichtsmäßig "anständiges" Auto lenken und beispielsweise
gerne Oldtimer oder Pferde transportieren, sind Sie ganz locker ohne
Lenkberechtigung, ohne gültigen Führerschein und vor allem auch ohne
Versicherungsdeckung unterwegs, was die rechtliche Situation besonders bei
einem Unfalls nachhaltig verschlechtert. Das Überschreiten der Gesamtsumme von
3.500 kg ist außerdem durch einfaches Addieren sehr leicht feststellbar - und
schon steht der Anhänger am Straßenrand, und Sie dürfen nur mehr solo
weiterfahren.
Sollten Sie mit den oben genannten Gewichtsverhältnissen nicht ganz auskommen,
legen wir Ihnen entweder das "Heruntertypisiern" des Anhängers
(zugegebenermaßen, ein zeitaufwendiges und kostspieliges Prozedere) oder aber
die mit relativ geringem Lernaufwand zu bestehende Ergänzungsprüfung für die
Klasse BE ("E zu B") ans Herz.
Ein C1- oder C-Führerschein kann BE nicht ersetzen, erleichtert aber die
Prüfung, weil der theoretische Teil am Computer entfällt.
18 Jahre. Beim Ausbildungsmodell "L17" beträgt das Mindestalter 17 Jahre, der Ausbildungsbeginn ist ab dem 16. Geburtstag möglich.
Die Ausbildung für die Klasse B unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.
Mit dem B-Führerschein dürfen Traktoren bis zu einer höchsten zulässigen
Gesamtmasse von 3500 kg gelenkt werden.
Für das Ziehen von zugelassenen Anhängern gelten die oben genannten
Gewichtsgrenzen.
Bei nicht zum Verkehr zugelassenen ungebremsten Anhängern gilt:
Bei nicht zum Verkehr zugelassenen auflaufgebremsten Anhängern gilt:
Bei anderen nicht zum Verkehr zugelassenen gebremsten Anhängern gilt:
Letzte Bearbeitung: 26.03.2013 11:17.
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