Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Unser Infofolder über alle neuen Motorradklassen ab 50 cm3 ist auch als PDF-Download verfügbar.
Die Unterklasse A1 wird in Österreich mit dem dreistelligen Zahlencode 111 als Zusatz zum Führerschein der Klasse B umgesetzt. Die Zusatzberechtigung gilt erst dann, wenn der Besitzer einer Lenkberechtigung der Klasse B
Einschränkungen für das Fahrzeug:
An sich gibt es kein Mindestalter, aber
Die Ausbildung für die Unterklasse A1 unterliegt nicht dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.
Einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse A1, der seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen im Besitz des Code 111 ist, kann die absolvierte praktische Ausbildung angerechnet werden. Für alle anderen Motorradklassen ist weiterhin die volle Ausbildung erforderlich!
Diese Regelung ist in der Führerschein-Richtlinie 91/439/EWG der EU nur als Option enthalten, nicht als Pflicht. Grenzenlose Freiheit auf zwei Rädern lässt sich mit den oft auch als "Superleichtmotorrädern" bezeichneten Gefährten daher außer in Österreich nur in folgenden Ländern genießen:
Kein anderes Land akzeptiert den Code 111:
Wenn Sie dennoch eine Reise ins Ausland unternehmen, müssen Sie mitunter mit drakonischen Strafen rechnen. Neben einer hohen Geldstrafe droht nicht nur eine Sicherstellung des Fahrzeuges, Sie können bei einem Unfall auch den Versicherungsschutz verlieren.
Letzte Bearbeitung: 03.11.2012 01:24.
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