Unterklasse C1+E (bis 18. Jänner 2013)

Der Führerschein der Unterklasse C1+E umfasst

Das Mindestalter der im Güterverkehr eingesetzten Fahrer wird in der genannten Richtlinie (von wenigen Ausnahmen abgesehen) wie folgt festgesetzt:

Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen darf daher im Güterverkehr erst nach dem 21. Geburtstag 12.000 kg übersteigen. Bis dahin gelten ohne Berufskraftfahrerausbildung auch mit C1+E 7.500 kg.

Mindestalter

18 Jahre.

Mehrphasen-Ausbildung

Die Ausbildung für die Klasse C1+E unterliegt nicht dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.

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Letzte Bearbeitung: 26.03.2013 11:17.

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