Klasse C1E

Umfang der Lenkberechtigung

Der Führerschein der Klasse C1E umfasst

Die Klasse C1E umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM und BE.

Mindestalter

18 Jahre. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Ärztliche Befristung

Die Lenkberechtigung für die Klasse C1E darf nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Die zur Erlangung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften und die Ausstellung des neuen Führerscheines im Zuge dieser Verlängerung sind zwar von Gebühren und Abgaben befreit, als Kostenbeitrag für die Scheckkarte werden jedoch 11 Euro eingehoben.

 

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Letzte Bearbeitung: 03.01.2013 10:34.

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