Klasse D1

Umfang der Lenkberechtigung

Der Führerschein der Klasse D1 umfasst Kraftwagen mit nicht mehr als 16 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten Gesamtlänge von 8 m.

Die Klasse D1 umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM.

Ziehen von Anhängern

Mit dem Führerschein der Klasse D1 darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden.

Mindestalter

21 Jahre. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am 21. Geburtstag absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Notwendige Vorbesitz-Klassen

Eine Lenkberechtigung für die Klasse D1 wird nur erteilt, wenn der Antragsteller im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse B ist und für die Leistung Erster Hilfe (16-Stunden-Kurs) entsprechend ausgebildet ist. Es ist für die Erteilung der Klasse D1 aber keine Fahrpraxis erforderlich.

Ärztliche Befristung

Die Lenkberechtigung für die Klasse D1 darf nur für fünf Jahre, ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Die zur Erlangung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften und die Ausstellung des neuen Führerscheines im Zuge dieser Verlängerung sind zwar von Gebühren und Abgaben befreit, als Kostenbeitrag für die Scheckkarte werden jedoch 11 Euro eingehoben.

 

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Letzte Bearbeitung: 03.01.2013 10:34.

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