Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Der Führerschein der Klasse D umfasst
Die Klasse D umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM und D1.
Mit dem Führerschein der Klasse D darf ein leichter Anhänger (höchstes zulässiges Gesamtgewicht max. 750 kg) gezogen werden.
24 Jahre. Das heißt: Die Fahrprüfung darf frühestens am 24. Geburtstag
absolviert werden. Die theoretische und praktische Ausbildung in der
Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters
begonnen werden.
Unter bestimmten Ausnahmen (vor allem bei Vorliegen eines
Fahrerqualifizierungsnachweises gemäß § 14b Abs. 1 des GelverkG oder § 44b
Abs. 1 des KflG, siehe § 20 FSG Abs. 3) beträgt das Mindestalter jedoch 21
Jahre.
Eine Lenkberechtigung für die Klasse D wird nur erteilt, wenn der Antragsteller im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse B ist und für die Leistung Erster Hilfe (16-Stunden-Kurs) entsprechend ausgebildet ist. Es ist für die Erteilung der Klasse D aber keine Fahrpraxis erforderlich.
Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse D sind immer einem verkehrspsychologischen Screening zu unterziehen, bei dem jedenfalls zu untersuchen sind:
Ergibt das Screening einen Verdacht auf Mängel in der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit oder auf mangelnde Bereitschaft zur Verkehrsanpassung, ist die volle verkehrspsychologische Untersuchung durchzuführen.
Die Lenkberechtigung für die Klasse D wird nur für fünf Jahre, ab dem
vollendeten 60. Lebensjahr nur mehr für zwei Jahre erteilt.
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Die zur
Erlangung des ärztlichen Gutachtens erforderlichen Schriften und die
Ausstellung des neuen Führerscheines im Zuge dieser Verlängerung sind zwar von
Gebühren und Abgaben befreit, als Kostenbeitrag für die Scheckkarte werden
jedoch 11 Euro eingehoben.
Fahrzeuge der Klasse D dürfen nur von einem Lenker in Betrieb genommen und gelenkt werden, bei dem der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.
Letzte Bearbeitung: 03.01.2013 14:26.
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