Klasse F (bis 18. Jänner 2013)

Der Führerschein der Klasse F umfasst:

Für eine Lenkberechtigung für die Klasse F, die vor dem 1. Oktober 2002 (Entfall der Führerscheinklasse G mit der 5. FSG-Novelle) erteilt wurde, gilt auch der oben genannte Berechtigungsumfang.

Mindestalter

Die Klasse F kann unter folgenden Voraussetzungen bereits ab 16 Jahren erteilt werden:

Ohne derartige Einschränkungen kann die Klasse F erst ab 18 Jahren erworben werden.

Mehrphasen-Ausbildung

Die Ausbildung für die Klasse F unterliegt nicht dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.

Klasse F im Ausland

Die Lenkberechtigung der Klasse F ist nicht von der Führerscheinrichtlinie der EU umfasst: Die Klasse F ist nur eine nationale Klasse. Das heißt: Sie gilt nur in Österreich und in jenen Staaten, die diese Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben. Nach Mitteilungen des BMVIT sind das die Länder Portugal, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Deutschland und Slowenien.

Alkohol-Sonderbestimmungen

Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klasse F dürfen bei Fahrten ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb nehmen und lenken, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt. Diese Bestimmung gilt bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

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Letzte Bearbeitung: 03.01.2013 10:38.

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