Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Die Lenkberechtigung der Klasse F ist nicht von der Führerscheinrichtlinie der EU umfasst. Die Klasse F gilt nur in Österreich sowie in Portugal, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Deutschland und Slowenien.
Der Führerschein der Klasse F umfasst:
Die Klasse F umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM.
Die Klasse F umfasst in Verbindung mit Zugmaschinen, Motorkarren oder landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen alle Anhänger; in Verbindung mit anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeugen nur Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg.
Die Klasse F kann unter folgenden Voraussetzungen bereits ab 16 Jahren erteilt werden:
Ohne derartige Einschränkungen kann die Klasse F erst ab 18 Jahren erworben werden.
Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein
halbes Jahr vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden.
Es ist außerdem möglich, gleichzeitig auch mit der L17-Ausbildung für die
Klasse B zu beginnen.
Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klasse F dürfen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres bei Fahrten ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb nehmen und lenken, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.
Letzte Bearbeitung: 03.01.2013 10:34.
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