Klasse F

Die Lenkberechtigung der Klasse F ist nicht von der Führerscheinrichtlinie der EU umfasst. Die Klasse F gilt nur in Österreich sowie in Portugal, Frankreich, Luxemburg, Dänemark, Finnland, Deutschland und Slowenien.

Umfang der Lenkberechtigung

Der Führerschein der Klasse F umfasst:

Die Klasse F umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM.

Ziehen von Anhängern

Die Klasse F umfasst in Verbindung mit Zugmaschinen, Motorkarren oder landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen alle Anhänger;  in Verbindung mit anderen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeugen nur Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von max. 3.500 kg.

Mindestalter

Die Klasse F kann unter folgenden Voraussetzungen bereits ab 16 Jahren erteilt werden:

Ohne derartige Einschränkungen kann die Klasse F erst ab 18 Jahren erworben werden.

Die theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule kann bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des jeweiligen Mindestalters begonnen werden.
Es ist außerdem möglich, gleichzeitig auch mit der L17-Ausbildung für die Klasse B zu beginnen.

Alkohol-Sonderbestimmungen

Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klasse F dürfen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres bei Fahrten ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb nehmen und lenken, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.

 

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Letzte Bearbeitung: 03.01.2013 10:34.

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