Der Mopedausweis

Jeder Lenker eines Mopeds muss seit 1. September 2009 unabhängig von seinem Alter einen Mopedausweis mit der Eintragung "Motorfahrrad" oder einen Führerschein besitzen.

Als Moped, Mofa bzw. offiziell Motorfahrrad gilt

Ebenfalls als Moped gelten:

Mindestalter

Um einen Mopedausweis zu bekommen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorliegt, kann der Mopedausweis schon ab 15 Jahren ausgestellt werden. Die Ausbildung kann in beiden Fällen sechs Monate vor dem Geburtstag begonnen werden, der Ausweis wird jedoch frühestens am Geburtstag ausgefolgt.

Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich dürfen noch bis zum 18. Jänner 2013 ohne Mopedausweis Motorfahrräder lenken, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Danach ist eine Lenkberechtigung der Klasse AM unabdingbar.

Moped im Ausland

Der Mopedausweis ist kein "EU-Dokument" und gilt grundsätzlich nur in Österreich. Wollen Sie im Ausland Mopeds lenken, wenden Sie sich bitte an den ÖAMTC oder die österreichische Vertretung im jeweiligen Land bzw. die Vertretung des jeweiligen Landes in Österreich.

Mit der 3. Führerscheinrichtlinie der EU wird eine europäische Führerscheinklasse AM eingeführt. Sie wird den nur national gültigen Mopedausweis ersetzen.

Alkohol-Sonderbestimmungen

Besitzer eines Mopedausweises dürfen bei Fahrten ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb nehmen und lenken, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt. Diese Bestimmung gilt bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

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Letzte Bearbeitung: 31.01.2012 13:09.

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