Der Mopedausweis für Mopedautos (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)

Das Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen ("Mopedauto", "Microcar", ...) oder auch Quads mit bis zu 50 cm³ Hubraum ist nur zulässig, wenn der Lenker entweder einen gültigen Führerschein oder einen Mopedausweis mit der Eintragung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" besitzt.

Ein "Mopedautoausweis" berechtigt nur dann zum Lenken von einspurigen Mopeds und Invalidenkraftfahrzeugen, wenn das im Mopedausweis auf der 1. Seite angeschrieben ist.

Mindestalter

Um einen Mopedausweis zu bekommen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten vorliegt, kann der Mopedausweis schon ab 15 Jahren ausgestellt werden. Die Ausbildung kann in beiden Fällen sechs Monate vor dem Geburtstag begonnen werden, der Ausweis wird jedoch frühestens am Geburtstag ausgefolgt.

Personen ohne Hauptwohnsitz in Österreich dürfen Mopedautos und Quads nur lenken, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Moped im Ausland

Der Mopedausweis ist kein "EU-Dokument" und gilt grundsätzlich nur in Österreich. Wollen Sie im Ausland Mopeds lenken, wenden Sie sich bitte an den ÖAMTC oder die österreichische Vertretung im jeweiligen Land bzw. die Vertretung des jeweiligen Landes in Österreich.

Alkohol-Sonderbestimmungen

Besitzer eines Mopedausweises dürfen bei Fahrten ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb nehmen und lenken, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt. Diese Bestimmung gilt bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.

Übergangsbestimmungen

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Letzte Bearbeitung: 31.01.2012 13:09.

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