Nachschulungen

Kernstück des Rehabilitationsgedankens ist die Ermutigung der Teilnehmer zur offenen Auseinandersetzung mit den Gründen ihres unkontrollierten Verkehrsverhaltens. Zudem kann bei Berufskraftfahrern durch solche Kurse eine soziale Destabilisierung vermieden werden.
Besondere Chancen bestehen im Training und in der Nachschulung jugendlicher Fahranfänger. Angesichts der starken Unfallbelastung dieser Gruppe kann man in diesen Zusammenhang einen unmittelbaren Verkehrssicherheitseffekt erwarten.

Im Nachschulungskurs wird über das Verhalten im Straßenverkehr, über Einstellungen, die dieses Verhalten beeinflussen und über persönliche Strategien, wie das Verhalten verändert werden kann, gesprochen – es gibt aber keine Prüfungen.
Die aktive Mitarbeit, pünktliche und regelmäßige Anwesenheit der Teilnehmer ist wichtig. Alle Diskussionsbeiträge im Kurs werden natürlich streng vertraulich behandelt. Im Fall von fremdsprachigen Kursteilnehmern kann ein Dolmetscher beigezogen werden.

Die Kosten der Nachschulung sind vom Nachzuschulenden zu tragen. Kommt der "Nachschulungsverpflichtete" der Anordnung zur Nachschulung nicht innerhalb von vier Monaten nach, so wird die Lenkberechtigung bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

Die Nachschulung darf nur von ermächtigten Einrichtungen durchgeführt werden.

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Letzte Bearbeitung: 22.08.2011 14:23.

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