Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Im Fall der erstmaligen Begehung eines Alkoholdeliktes im Bereich von 0,8 bis 1,2 Promille oder bei Beeinträchtigung durch Suchtgift hat die Behörde ab 1. September 2009 ein Verkehrscoaching anzuordnen. Im Wiederholungsfall bzw. wenn bereits einmal innerhalb der letzten fünf Jahre ein Alkoholdelikt ab 0,8 Promille begangen worden ist, hat die Behörde eine volle Nachschulung anzuordnen. Ein Probeführerscheinbesitzer, der ohnehin eine Nachschulung absolvieren muss, ist von dem Verkehrscoaching befreit.
Im Rahmen dieses Verkehrscoachings sollen dem Kursteilnehmer die Folgen des Lenkens von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand vor Augen geführt werden sowie durch eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten auf eine künftige Änderung des Verhaltens hingewirkt werden. Die 14. FSG-Novelle stellt klar, dass die Suchtgiftbeeinträchtigung ebenfalls Inhalt des Verkehrscoachings sein muss.
Im ersten Teil des Verkehrscoachings soll dem Kursteilnehmer durch
Erfahrungsberichte des Kursleiters veranschaulicht werden, welche
Unfallfolgen das alkoholisierte Lenken von Kraftfahrzeugen nach sich ziehen
kann. Dadurch soll das Bewusstsein für die Notwendigkeit von
verantwortungsvollem Handeln im Straßenverkehr geschaffen werden. Außerdem
sind die physischen Auswirkungen von Alkohol auf den menschlichen Organismus
darzustellen.
Ziel des zweiten Teils des Verkehrscoachings ist es, bei den Kursteilnehmern
nachhaltig eine Verhaltensänderung im Hinblick auf das alkoholisierte
Lenken von Kraftfahrzeugen zu erreichen, indem auf die individuelle
Persönlichkeit jedes Kursteilnehmers eingegangen wird. Aufgrund der
Erfahrungen aus dem ersten Teil des Verkehrscoachings soll eine reflexive
Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten erfolgen um Alkoholkonsum und
das Lenken von Kraftfahrzeugen künftig zuverlässig zu trennen. Dies soll
auch durch die gemeinsame Erarbeitung von geeigneten Verhaltensmuster und
Handlungsalternativen erreicht werden.
Die Dauer des Verkehrscoachings beträgt insgesamt mindestens vier
Kurseinheiten, die in gleichen Teilen aufzuteilen sind. Eine Kurseinheit
beträgt 50 Minuten.
Das Verkehrscoaching ist in Gruppen von mindestens vier und höchstens zwölf
Teilnehmern im Rahmen einer halbtägigen Veranstaltung abzuhalten. In
begründeten Einzelfällen (wenn die Gruppenfähigkeit nicht gegeben ist, bei
individuellen Belastungen, bei Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten,
...) kann das Verkehrscoaching in Form eines Einzelkurses absolviert werden.
Die Dauer dieser Form des Verkehrscoachings hat mindestens zwei
Unterrichtseinheiten zu betragen. Im Fall von fremdsprachigen
Kursteilnehmern kann ein Dolmetscher beigezogen werden.
Zur Bereitstellung, Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind
berechtigt und verpflichtet. Zur Durchführung des ersten Teils sind
Ärzte und Notfallsanitäter, zur Durchführung des zweiten Teils Lebens- und
Sozialberater oder Psychologen befugt.
Die Kosten für das Verkehrscoaching sind mit EUR 100,- "Inklusivpreis"
fixiert.
Letzte Bearbeitung: 03.07.2011 20:38.
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