Verkehrscoaching

Im Fall der erstmaligen Begehung eines Alkoholdeliktes im Bereich von 0,8 bis 1,2 Promille oder bei Beeinträchtigung durch Suchtgift hat die Behörde ab 1. September 2009 ein Verkehrscoaching anzuordnen. Im Wiederholungsfall bzw. wenn bereits einmal innerhalb der letzten fünf Jahre ein Alkoholdelikt ab 0,8 Promille begangen worden ist, hat die Behörde eine volle Nachschulung anzuordnen. Ein Probeführerscheinbesitzer, der ohnehin eine Nachschulung absolvieren muss, ist von dem Verkehrscoaching befreit.

Im Rahmen dieses Verkehrscoachings sollen dem Kursteilnehmer die Folgen des Lenkens von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand vor Augen geführt werden sowie durch eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten auf eine künftige Änderung des Verhaltens hingewirkt werden. Die 14. FSG-Novelle stellt klar, dass die Suchtgiftbeeinträchtigung ebenfalls Inhalt des Verkehrscoachings sein muss.

Im ersten Teil des Verkehrscoachings soll dem Kursteilnehmer durch Erfahrungsberichte des Kursleiters veranschaulicht werden, welche Unfallfolgen das alkoholisierte Lenken von Kraftfahrzeugen nach sich ziehen kann. Dadurch soll das Bewusstsein für die Notwendigkeit von verantwortungsvollem Handeln im Straßenverkehr geschaffen werden. Außerdem sind die physischen Auswirkungen von Alkohol auf den menschlichen Organismus darzustellen.
Ziel des zweiten Teils des Verkehrscoachings ist es, bei den Kursteilnehmern nachhaltig eine Verhaltensänderung im Hinblick auf das alkoholisierte Lenken von Kraftfahrzeugen zu erreichen, indem auf die individuelle Persönlichkeit jedes Kursteilnehmers eingegangen wird. Aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Teil des Verkehrscoachings soll eine reflexive Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten erfolgen um Alkoholkonsum und das Lenken von Kraftfahrzeugen künftig zuverlässig zu trennen. Dies soll auch durch die gemeinsame Erarbeitung von geeigneten Verhaltensmuster und Handlungsalternativen erreicht werden.

Die Dauer des Verkehrscoachings beträgt insgesamt mindestens vier Kurseinheiten, die in gleichen Teilen aufzuteilen sind. Eine Kurseinheit beträgt 50 Minuten.
Das Verkehrscoaching ist in Gruppen von mindestens vier und höchstens zwölf Teilnehmern im Rahmen einer halbtägigen Veranstaltung abzuhalten. In begründeten Einzelfällen (wenn die Gruppenfähigkeit nicht gegeben ist, bei individuellen Belastungen, bei Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten, ...) kann das Verkehrscoaching in Form eines Einzelkurses absolviert werden. Die Dauer dieser Form des Verkehrscoachings hat mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu betragen. Im Fall von fremdsprachigen Kursteilnehmern kann ein Dolmetscher beigezogen werden.

Zur Bereitstellung, Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind

berechtigt und verpflichtet. Zur Durchführung des ersten Teils sind Ärzte und Notfallsanitäter, zur Durchführung des zweiten Teils Lebens- und Sozialberater oder Psychologen befugt.
Die Kosten für das Verkehrscoaching sind mit EUR 100,- "Inklusivpreis" fixiert.

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Letzte Bearbeitung: 03.07.2011 20:38.

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