Einbiegen

Der Prüfer achtet auf:

Richtiges Einordnen hilft auch anderen Verkehrsteilnehmern! Nur wenn Sie vor dem Einbiegen rechtzeitig blinken, können sich nachfolgende Lenker besser auf Ihr Vorhaben einstellen, und müssen nicht stark abbremsen. Außerdem kann der Querverkehr seine Fahrt evtl. gleichzeitig mit Ihnen fortsetzen.

Einbiegen nach rechts

Einbiegen nach links

Einbiegen auf mehreren Fahrstreifen

Auf Kreuzungen mehrstreifiger Fahrbahnen ist der Fahrstreifen, der vor dem Einbiegen befahren wurde, auch beim Einbiegen zu benützen. Sie dürfen den Fahrstreifen wechseln, wenn Sie sich überzeugt haben, dass es ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist.

Verhalten gegenüber Fußgängern

Beim Einbiegen in eine Fahrbahn müssen Sie einem Fußgänger, der die Fahrbahn bereits betreten hat, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser Fahrbahn ermöglichen.
Das Gefährden eines Fußgängers auf einem Schutzweg wird nicht nur mit einer Geldbuße bestraft, sondern hat auch eine Eintragung im Vormerksystem zur Folge.

Mögliche Fehler

Rechtzeitige Anzeige, Tempoanpassung

Der Kandidat hat das Einbiegen so rechtzeitig anzuzeigen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.

Mögliche Fehler

Einordnen

Will der Kandidat nach links einbiegen, so hat er sein Fahrzeug auf dem der Fahrbahnmitte zunächst gelegenen Fahrstreifen seiner Fahrtrichtung, in Einbahnen jedoch auf dem linken Fahrstreifen der Fahrbahn einzuordnen. Vor dem Rechtseinbiegen hat er sich auf dem rechten Fahrstreifen einzuordnen.

Mögliche Fehler

Blickverhalten beim Einordnen

Vor dem Einordnen hat sich der Kandidat zu vergewissern, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert. (3-S-Blick)

Mögliche Fehler

Fahrspur beim Einbiegen

Nach rechts ist in engem Bogen, nach links in weitem Bogen (tangential) einzubiegen.

Mögliche Fehler

 

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Letzte Bearbeitung: 20.08.2011 15:26.

         

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