Die praktische Fahrprüfung Vorstufe A und A

Die Lenker der Klasse A sind in den Unfallzahlen in besonders hohem Ausmaß vertreten. Es wird daher auch bei der Prüfung in besonders strengem Maßstab festgestellt, wie sich der Lenker im Verkehr bewegt und wie er mit den Eigenheiten seines Fahrzeuges vertraut ist.

Die praktische Prüfung darf erst abgenommen werden, wenn die theoretische Prüfung mit Erfolg abgelegt worden ist. Zur praktischen Fahrprüfung dürfen Sie frühestens am Geburtstag des jeweiligen Mindestalters antreten. 

Die Prüfung wird nur abgenommen, wenn Sie sich als Kandidat mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können und wenn Sie die erforderliche Schutzkleidung tragen!

Prüfungstermin

Fahrprüfungen finden in der Regel am Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr statt. Bitte vereinbaren Sie nach der erfolgreichen Theorieprüfung Ihren gewünschten Prüfungstermin im Büro - wir erwarten Ihre Terminbekanntgabe bis eine Woche vor dem gewünschten Prüfungstag, um gemeinsam mit der Führerscheinbehörde die nötigen Unterlagen vorbereiten zu können.

Bitte halten Sie sich grundsätzlich den ganzen Tag frei! Die exakte Uhrzeit Ihrer Prüfung können wir Ihnen 3 Tage vor dem Termin (bei Prüfungen am Donnerstag also am Montag) bekannt geben.

Prüfungsfahrzeuge

Die praktische Fahrprüfung besteht aus vier Teilen:

A. Überprüfung am Fahrzeug
B. Übungen im Langsamfahrbereich
C. Fahren im Verkehr
D. Besprechung von erlebten Situationen

Die Mindestdauer für den Teil C (Fahren im Verkehr) beträgt 25 Minuten. Unter Berücksichtigung der Prüfungsteile A, B und D beträgt die Gesamtdauer der praktischen Prüfung 40 Minuten.

Das vom Fahrprüfer zu erstellende Gutachten muss nachvollziehbar sein. Zu diesem Zweck hat der Fahrprüfer während der Prüfungsfahrt laufende Aufzeichnungen zu führen. Die Verwendung der Prüfungsprotokolle gemäß der Fahrprüfungsverordnung ist für alle Fahrprüfer verbindlich.

Es darf immer nur ein Kandidat gleichzeitig geprüft werden. Das gleichzeitige Prüfen von zwei Kandidaten (z.B. ein B-Kandidat und ein A-Kandidat) ist nicht zulässig, weil der Fahrprüfer seine gesamte Aufmerksamkeit dem zu prüfenden Kandidaten widmen muss.

 

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Letzte Bearbeitung: 22.12.2012 00:54.

         

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