Beleuchtung

Einschalten der Lichtstufen

Zum Einschalten aller Lichtstufen müssen Sie die Zündung einschalten!

Lichtstufe 0: Automatisch eingeschaltetes Tagfahrlicht oder kein Licht

Die Verwendung von Tagfahrlicht ist dem Lenker gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben, aber bei Tageslicht und guter Sicht grundsätzlich erlaubt. Unsere Polos wurden auf automatisches Tagfahrlicht programmiert. Sobald die Zündung eingeschaltet ist, leuchtet das Licht.

Übrigens: Ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neu typisierten Pkw, und 18 Monate später, also ab August 2012, alle neu typisierten Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Eine Nachrüstungspflicht für Fahrzeuge, die vor 2011 zugelassen wurden, ist in der EU-Richtlinie nicht vorgesehen.

Lichtstufe 1: Begrenzungslicht (Standlicht)

Wenn man Ihr Fahrzeug aus 50 m Entfernung nicht erkennen kann, müssen Sie es beleuchten. Die Begrenzungs- und Schlussleuchten zeigen die Fahrzeugbreite an.
Das Begrenzungslicht leuchtet bei allen Lichtstufen mit. Wird die Zündung abgestellt, wird ein eingeschaltetes Abblendlicht oder Fernlicht automatisch ausgeschaltet, das Standlicht leuchtet weiter.

Wird bei abgestelltem Motor der Blinkerhebel betätigt, leuchtet das Standlicht und das Schlusslicht auf der jeweiligen Seite des fahrzeugs als "Parklicht".

Lichtstufe 2: Abblendlicht oder Fernlicht

Abblendlicht

Das Abblendlicht leuchtet die Fahrbahn ca. 50 bis 60 m weit aus.
In diesen Situationen müssen Sie zumindest mit Abblendlicht (nicht nur mit Tagfahrlicht) fahren:

Fernlicht

Bei eingeschaltetem Abblendlicht den Blinker-Hebel nach vorne drücken, zum Ausschalten den Blinker-Hebel in die Ausgangsposition ziehen. Kontrollleuchte beachten!
Lichthupe: Blinker-Hebel nach hinten ziehen

Sie dürfen im Ortsgebiet das Fernlicht verwenden:

Das Fernlicht ist auch außerhalb des Ortsgebietes verboten:

Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuchte

Zum Einschalten der Nebelscheinwerfer den Lichtschalter auf die erste Raste herausziehen. Das Symbol für Nebelscheinwerfer im Schalter leuchtet (allerdings kaum sichtbar) auf.

Das Einschalten der Nebelscheinwerfer (Breitstrahler) ist bei jeder Witterung erlaubt.
In folgenden Situationen können Sie Nebellicht sinnvoll verwenden:

Zum Einschalten der Nebelschlussleuchte den Lichtschalter auf die zweite Raste herausziehen. Die Nebelschlussleuchte wird bei starker Sichtbehinderung (unter 100 m Sicht) verwendet.

Überprüfen der Beleuchtung

Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler sauber, keine Beschädigungen oder Roststellen am Reflektor
Funktionskontrolle (einschalten, Rundgangkontrolle): Bei einem Defekt eines Scheinwerfers müssen Sie die Beleuchtungsanlage bei der nächsten Tankstelle oder Werkstätte reparieren lassen.

Schlussleuchten und Kennzeichenbeleuchtung leuchten bei jeder Lichtstufe mit (evtl. Ausnahme: automatisches Tagfahrlicht).

Meist ist die Leuchtweite am Armaturenbrett verstellbar, damit der Gegenverkehr bei beladenem Fahrzeug nicht geblendet wird.

Für eine exakte Scheinwerfereinstellung müssen Sie eine Werkstätte oder einen Automobilclub aufsuchen.

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Letzte Bearbeitung: 24.12.2011 12:12.

         

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