Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Als Lenker eines Fahrzeuges müssen Sie die Fahrgeschwindigkeit allen gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen anpassen, vor allem den
Sie dürfen nicht so schnell fahren, dass Sie andere Straßenbenützer oder an
der Straße gelegene Sachen beschmutzen oder Vieh verletzen, wenn dies vermeidbar
ist.
Sie dürfen auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass Sie den
übrigen Verkehr behindern.
Die meisten Fahrzeuge haben bei ca. 60 bis 80 km/h im höchsten Gang den niedrigsten Verbrauch. Zusätzlich müssen Sie bei höheren Geschwindigkeiten öfter wegen langsamerer Fahrzeuge abbremsen, und anschließend wieder beschleunigen. Das ist für Ihr Fahrzeug und Sie gleichermaßen anstrengend – ohne dass ein nennenswerter Zeitgewinn dabei herausspringt, weil die Durchschnittsgeschwindigkeit annähernd gleich bleibt.
Das
Verkehrszeichen „Geschwindigkeitsbeschränkung“ setzt die allgemeinen
Geschwindigkeitsbeschränkungen (50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf
Freilandstraßen und 130 km/h auf Autobahnen) außer Kraft. Werden mehrere
Geschwindigkeitsbeschränkungen hintereinander aufgestellt, z.B. auf einer
Autobahnbaustelle 100 | 80 | 60, muss
nur die letzte Beschränkung aufgehoben werden, um wieder die ursprüngliche
Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zu erlauben.
Wird die Geschwindigkeitsbeschränkung an einem Straßendienstfahrzeug angebracht,
ist kein Ende-Schild nötig. Die Beschränkung endet automatisch am Ende des
Arbeitsbereichs.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für den Straßenzug, an dem das
Verkehrszeichen angebracht ist, und endet darum automatisch beim Einbiegen in
eine Querstraße.
Steht das Schild unmittelbar bei der Ortstafel,
gilt das Tempo für den ganzen Ort.
Als Zonenbeschränkung gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auch nach dem Einbiegen bis zum Verkehrszeichen „Ende einer Zonenbeschränkung“.
In Mödling gilt ab 3. März 2008 Tempo 30/40.
In den Nachbargemeinden Mödlings sind in Wohngebieten in der Regel 40er-Zonen bzw. 40er-Beschränkungen:
Die Gemeinde Biedermannsdorf hat seit März 2006 eine generelle Tempo 40 Regelung.
Im gesamten Gemeindegebiet (innerhalb der Ortstafeln) von Brunn am Gebirge gilt Tempo 40. Ausgenommen sind die Landesstraßen B 12 (Feldstraße), B 13 (Leopold Gattringer-Straße, Enzersdorfer Straße) B 12a, Wiener Straße, Kirchengasse. Weiters im östlichen Industriegebiet: Anton Benja-Straße, Johann Steinböck-Straße, Teichgasse, Industriestraße B, Industriestraße D, Anton-Bruckner Gasse, Hubatschstraße, Ziegelofengasse, Josef Hesoun-Straße. Im nördlichen Bereich sind die Liebermannstraße, Europaring und Brand Nagelberggasse von der Tempo 40 Zone ausgenommen.
In Gießhübl gilt im ganzen Ortsgebiet 40 km/h, da die 40 km/h-Beschränkung direkt bei der Ortstafel montiert ist.
In Hennersdorf sind abseits der mit 50 km/h befahrbaren Hauptverkehrswege 40 km/h Zonen eingerichtet, im Bereich des Bauhofes eine 30er-Zone.
Auf den Durchzugsstraßen gilt Tempo 50, abseits davon Tempo 40.
Generell gilt im gesamten Ortsgebiet (von Ortstafeln umschlossen) Tempo 40 ausgenommen Vorrangstraßen (diese sind die B 12, B 13 und L 2091 = Wienergasse von Liesing weg bis zum Beginn der Plättenstraße, weiter bis zum Kreisverkehr B 13, auf diesen drei Straßenzügen darf 50 gefahren werden).
Letzte Bearbeitung:
20.08.2011 15:32.
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