Wahl der Fahrgeschwindigkeit

Als Lenker eines Fahrzeuges müssen Sie die Fahrgeschwindigkeit allen gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen anpassen, vor allem den

Sie dürfen nicht so schnell fahren, dass Sie andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzen oder Vieh verletzen, wenn dies vermeidbar ist.
Sie dürfen auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, dass Sie den übrigen Verkehr behindern.

Die meisten Fahrzeuge haben bei ca. 60 bis 80 km/h im höchsten Gang den niedrigsten Verbrauch. Zusätzlich müssen Sie bei höheren Geschwindigkeiten öfter wegen langsamerer Fahrzeuge abbremsen, und anschließend wieder beschleunigen. Das ist für Ihr Fahrzeug und Sie gleichermaßen anstrengend – ohne dass ein nennenswerter Zeitgewinn dabei herausspringt, weil die Durchschnittsgeschwindigkeit annähernd gleich bleibt.

Das Verkehrszeichen „Geschwindigkeitsbeschränkung“ setzt die allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkungen (50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf Freilandstraßen und 130 km/h auf Autobahnen) außer Kraft. Werden mehrere Geschwindigkeitsbeschränkungen hintereinander aufgestellt, z.B. auf einer Autobahnbaustelle 100 | 80 | 60, muss nur die letzte Beschränkung aufgehoben werden, um wieder die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zu erlauben.
Wird die Geschwindigkeitsbeschränkung an einem Straßendienstfahrzeug angebracht, ist kein Ende-Schild nötig. Die Beschränkung endet automatisch am Ende des Arbeitsbereichs.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt für den Straßenzug, an dem das Verkehrszeichen angebracht ist, und endet darum automatisch beim Einbiegen in eine Querstraße.
Steht das Schild unmittelbar bei der Ortstafel, gilt das Tempo für den ganzen Ort.

Als Zonenbeschränkung gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auch nach dem Einbiegen bis zum Verkehrszeichen „Ende einer Zonenbeschränkung“.

Geschwindigkeitsbeschränkungen in Mödling

In Mödling gilt ab 3. März 2008 Tempo 30/40.

Auflistung Tempo 40 auf Landesstraßen:

Auflistung Tempo 40 auf Gemeindestraßen

Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Nachbargemeinden Mödlings

In den Nachbargemeinden Mödlings sind in Wohngebieten in der Regel 40er-Zonen bzw. 40er-Beschränkungen:

Biedermannsdorf

Die Gemeinde Biedermannsdorf hat seit März 2006 eine generelle Tempo 40 Regelung.

Brunn am Gebirge

Im gesamten Gemeindegebiet (innerhalb der Ortstafeln) von Brunn am Gebirge gilt Tempo 40. Ausgenommen sind die Landesstraßen B 12 (Feldstraße), B 13 (Leopold Gattringer-Straße, Enzersdorfer Straße) B 12a, Wiener Straße, Kirchengasse. Weiters im östlichen Industriegebiet: Anton Benja-Straße, Johann Steinböck-Straße, Teichgasse, Industriestraße B, Industriestraße D, Anton-Bruckner Gasse, Hubatschstraße, Ziegelofengasse, Josef Hesoun-Straße. Im nördlichen Bereich sind die Liebermannstraße, Europaring und Brand Nagelberggasse von der Tempo 40 Zone ausgenommen.

Gießhübl

In Gießhübl gilt im ganzen Ortsgebiet 40 km/h, da die 40 km/h-Beschränkung direkt bei der Ortstafel montiert ist.

Hennersdorf

In Hennersdorf sind abseits der mit 50 km/h befahrbaren Hauptverkehrswege 40 km/h Zonen eingerichtet, im Bereich des Bauhofes eine 30er-Zone.

Laxenburg

Auf den Durchzugsstraßen gilt Tempo 50, abseits davon Tempo 40.

Perchtoldsdorf

Generell gilt im gesamten Ortsgebiet (von Ortstafeln umschlossen) Tempo 40 ausgenommen Vorrangstraßen (diese sind die B 12, B 13 und L 2091 = Wienergasse von Liesing weg bis zum Beginn der Plättenstraße, weiter bis zum Kreisverkehr B 13, auf diesen drei Straßenzügen darf 50 gefahren werden).

 

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Letzte Bearbeitung: 20.08.2011 15:32.

         

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