Räder

Profiltiefe

Mindestprofiltiefe: 1,6 mm in den mittleren 75 % der Laufflächenbreite. Grobe Kontrolle bei den TWI-Stellen, genauer: Profillehre

M&S-Reifen gelten bei mindestens 4 mm (Radialreifen „R“) bzw. 5 mm (Diagonalreifen „–“) als Winterreifen. Der Lenker eines PKW, eines Kombis oder eines LKW mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg darf vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, insbesondere bei Schnee, Matsch oder Eis, sein Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind, oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind.

Spikesreifen dürfen zwischen 1. Oktober und 31. Mai verwendet werden

Beulen der Seitenwand sowie Risse und Schnitte, die bis zum Gewebe reichen: Reserverad montieren, Reifen erneuern lassen
Felgen dürfen keine Beschädigungen aufweisen (leichte Kratzer vom Randstein sind unbedenklich)

Wuchtgewichte

Verschobene oder verlorene Wuchtgewichte bewirken ein Flattern (Vibrieren in einem bestimmten Geschwindigkeitsbereich) der Vorderräder, spürbar am Lenkrad. Das Gleiche kann auftreten, wenn im Winter Schneebrocken im Rad festgefroren sind

Luftdruck

Der Sollwert steht in der Betriebsanleitung, am Türholm oder im Tankdeckel. Den für das voll beladene Fahrzeug angegebenen Druck einfüllen (evtl. Reifendimension beachten). Eine Überschreitung um ca. 0,2 bar bringt geringeren Rollwiderstand, geringeren Verschleiß und Kraftstoffeinsparung.

Viel zu hoher Druck: Bodenunebenheiten werden nicht mehr so gut abgefedert, der Reifen beginnt zu springen und nutzt sich in der Mitte stärker ab

Zu geringer Reifendruck: Kraftstoffverbrauch steigt, bei ungleichem Reifendruck zieht das Fahrzeug nach einer Seite, der Reifen kann plötzlich platzen oder bei schnellen Kurvenfahrten von der Felge springen

Die Kontrolle des Reifendrucks ist nur mit einem Prüfgerät möglich, eine Sichtkontrolle ist nicht genau genug. Stets beim kalten Reifen messen!

Radwechsel erklären

Reifenbezeichnung

Folgende Werte müssen exakt den Angaben im Typenschein bzw. der Zulassungsbescheinigung entsprechen:

Folgende Werte sind lediglich Mindestanforderungen:

Verwendungsbestimmungen

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Letzte Bearbeitung: 03.12.2011 12:48.

         

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