Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Als Lenker eines Fahrzeuges müssen Sie einen solchen Abstand zum vor Ihnen fahrenden Fahrzeug einhalten, dass Ihnen das rechtzeitige Anhalten jederzeit möglich ist – auch, wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird. Der Sicherheitsabstand muss daher zumindest den Reaktionsweg betragen.
Wollen Sie nicht überholen, sollten Sie so viel Abstand zum vorderen Fahrzeug einhalten, dass sich andere nach dem Überholen noch einordnen können: Der zweite Fahrzeuglenker bildet die Kolonne.
Wollen Sie nachfahrenden Fahrzeuglenkern anzeigen, dass Sie sie überholen
lassen wollen, fahren Sie deutlich rechts und blinken Sie kurz rechts.
Wenn Ihnen ein anderer Verkehrsteilnehmer dieses Zeichen gibt, müssen Sie sich
dennoch überzeugen, dass das Überholen gefahrlos möglich ist.

Kontrolle des Zwei-Sekunden-Abstandes: Beginnen Sie zu zählen, wenn das vordere Fahrzeug mit dem Heck an einem markanten Punkt vorbeifährt: „Einundzwanzig, Zweiundzwanzig, Dreiundzwanzig, ...“. Sie müssen „Zweiundzwanzig“ ausgesprochen haben, bevor Sie mit ihrem Fahrzeug zu diesem markanten Punkt kommen.





Jeder Radfahrer versucht, den Schwung gut zu nutzen und so wenig wie möglich
zu bremsen. Das machen auch moderne Autofahrer:
Halten Sie mindestens zwei, besser drei Sekunden Abstand zum vorderen Fahrzeug.
Sie können dann Unregelmäßigkeiten im Verkehrsfluss durch gezieltes Nutzen Ihres
Pufferabstandes bis zum Mindest-Sicherheitsabstand „auspendeln“, und so
Bremsmanöver vermeiden oder zumindest mit möglichst geringer Verzögerung
durchführen.
Wer vorausschauend unterwegs ist, fährt gleichmäßiger, flüssiger, verbraucht
weniger Treibstoff und verursacht weniger Abgase.

Damit anderen Fahrzeuglenkern das Überholen erleichtert wird, müssen Sie folgende Mindestabstände beachten:
Letzte Bearbeitung:
20.08.2011 15:33.
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