Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Der Kandidat muss beurteilen, ob ein Überholen bzw. Vorbeifahren erforderlich, erlaubt und möglich ist. Der Vorgang muss rasch, sicher und ohne Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern durchgeführt werden.

Vorbeifahren nennt man das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einer sich auf
der Fahrbahn befindenden, sich nicht fortbewegenden Person oder Sache, z.B. an
einem anhaltenden, haltenden oder parkenden Fahrzeug.
Beim Vorbeifahren müssen Sie einen ausreichenden Seitenabstand einhalten.

Beim Kolonnenverkehr müssen Sie alle Querstellen (Kreuzungen, Bahnübergänge, Zebrastreifen, Radfahrerüberfahrten) freihalten!
Einspurige Fahrzeuge dürfen sich bei der Kolonne vorschlängeln, wenn sie einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten und einbiegende Fahrzeuglenker nicht behindern.
Das Vorbeifahren ist verboten:



Überholen ist ein Vorbeibewegen
an einem Fahrzeug, das auf derselben Fahrbahn in die gleiche Richtung fährt.
Nicht als Überholen gilt:

Der Kandidat beurteilt, ob ein Überholen aufgrund der Verkehrsverhältnisse möglich ist und in welcher Form die Kontaktaufnahme zu erfolgen hat.

Der Kandidat beurteilt, ob ein Überholen aufgrund der Sichtverhältnisse möglich ist.
Der Kandidat muss den Überholvorgang so rechtzeitig anzeigen, dass sich andere Verkehrsteilnehmer auf dieses Fahrmanöver ohne Gefährdung einstellen können.
Der Kandidat muss, wenn erforderlich, zurückschalten. Es ist darauf zu achten, dass der Schaltvorgang rasch durchgeführt und das Beschleunigungsvermögen des Fahrzeuges voll ausnützt wird.

Von Einspurigen ist mindestens 1,5 m, von mehrspurigen Fahrzeugen mindestens 1 m Seitenabstand, abhängig von Geschwindigkeit und Gefahren erhöhenden Umständen, einzuhalten. Bei Schienenfahrzeugen genügt ein Seitenabstand von mindestens 0,5 m.
Der Kandidat hat sich vor dem Wiedereinordnen auf den rechten Fahrstreifen zu überzeugen, dass ein ausreichend großer Sicherheitsabstand zum überholten Fahrzeug gegeben ist. Es muss mindestens ein 1 Sekunden-Sicherheitsabstand eingehalten werden.
Letzte Bearbeitung:
20.08.2011 15:33.
Die Inhalte dieser Seite dürfen wir Ihnen in Zusammenarbeit mit den warmUp
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