Abkuppeln des Anhängers

Abstellen des Anhängers

Anhänger dürfen nur mit einem Zugfahrzeug auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden. Ausnahmen:

Bei entsprechenden Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen ist das Halten und Parken bis 3.500 kg momentaner Gesamtmasse auch am Gehsteig gestattet.

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Letzte Bearbeitung: 20.08.2011 12:03.

         

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