Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Ab dem 7. Februar 2011 müssen alle neu typisierten Pkw, und 18 Monate später, also ab August 2012, alle neu typisierten Nutzfahrzeugtypen mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Eine Nachrüstungspflicht für Fahrzeuge, die vor 2011 zugelassen wurden, ist in der Richtlinie nicht vorgesehen.
Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat
während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern
dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt
wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine
Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall oder Nebel vorliegt.
"Licht am Tag ist ein sehr
widersprüchliches Thema mit sehr unterschiedlichen Expertenmeinungen. Wir
haben uns die europäischen Untersuchungen genau angeschaut und noch um eine
sehr ausgereifte Methode von Prof. Ernst Pfleger erweitert, der eine Studie
zur Aufmerksamkeit von Autofahrern durchgeführt hat. Diese Ergebnisse, mit
unser Empfehlung, Autofahrer, die bei besten Sichtbedingungen das Abblendlicht
nicht einschalten, nicht zu strafen, werden wir dem Parlament zuleiten, mit
der Bitte, zu prüfen und unserer Empfehlung zu folgen."
Verkehrsminister Werner Faymann im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz
mit Innenminister Günther Platter am 11. September 2007
Letzte Bearbeitung: 28.12.2010 13:44.
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