Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
(Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die zur Atemalkoholüberprüfung geeigneten Geräte und die zu deren Handhabung zu ermächtigenden Organe der Straßenaufsicht)
Alkohol-Vortestgeräte sind ein weiterer Mosaikstein im Kampf gegen den
Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr, weil sie der Exekutive verstärkte
Kontrollen ermöglichen. Wartezeiten auf den Alkomattest fallen weg. Wer
keinen nennenswerten Atemalkohol aufweist, darf gleich nach dem Vortest die
Fahrt fortsetzen. Wenn sich der Verdacht einer Alkoholbeeinträchtigung
erhärtet, muss sich der Betroffene dem Alkomattest unterziehen. Die
Ergebnisse dieses Tests haben im Gegensatz zum Vortestgerät Beweiskraft.
Die Verweigerung der Teilnahme am Vortest kann nicht bestraft werden,
allerdings ist für Vortest-Verweigerer ein Alkomattest verpflichtend. Wenn
kein Vortestgerät zum Einsatz kommt, gilt weiterhin die Verpflichtung zum
Alkomattest.
"Wunder darf man sich auch vom Einsatz der Vortestgeräte keine erwarten", so ÖAMTC-Jurist Mag. Martin Hoffer. "Aber wir hoffen, dass sie der Exekutive mehr Kapazitäten für den Kampf gegen schwer alkoholisierte Hochrisikolenker geben."
Letzte Bearbeitung: 22.08.2011 09:30.
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