Alkoholvortestgeräteverordnung

(Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die zur Atemalkoholüberprüfung geeigneten Geräte und die zu deren Handhabung zu ermächtigenden Organe der Straßenaufsicht)

Alkohol-Vortestgeräte sind ein weiterer Mosaikstein im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch im Straßenverkehr, weil sie der Exekutive verstärkte Kontrollen ermöglichen. Wartezeiten auf den Alkomattest fallen weg. Wer keinen nennenswerten Atemalkohol aufweist, darf gleich nach dem Vortest die Fahrt fortsetzen. Wenn sich der Verdacht einer Alkoholbeeinträchtigung erhärtet, muss sich der Betroffene dem Alkomattest unterziehen. Die Ergebnisse dieses Tests haben im Gegensatz zum Vortestgerät Beweiskraft.
Die Verweigerung der Teilnahme am Vortest kann nicht bestraft werden, allerdings ist für Vortest-Verweigerer ein Alkomattest verpflichtend. Wenn kein Vortestgerät zum Einsatz kommt, gilt weiterhin die Verpflichtung zum Alkomattest.

"Wunder darf man sich auch vom Einsatz der Vortestgeräte keine erwarten", so ÖAMTC-Jurist Mag. Martin Hoffer. "Aber wir hoffen, dass sie der Exekutive mehr Kapazitäten für den Kampf gegen schwer alkoholisierte Hochrisikolenker geben."

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Letzte Bearbeitung: 22.08.2011 09:30.

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