Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Die neue Verordnung sieht klare Kriterien für die Sicherungsart von
Eisenbahnkreuzungen vor, abhängig vom Verkehrsaufkommen auf der Straße, der
gefahrenen Höchstgeschwindigkeit auf der Schiene, den Sichtverhältnissen auf
der Kreuzung. Eine technische Sicherung ist u.a. nötig bei mehr als 3000
Kfz/Tag auf der Straße und wenn die örtlich zulässige Geschwindigkeit des
Zugs mehr als 80 km/h beträgt.
Handlungsbedarf gibt es bei 2.200 Eisenbahnkreuzungen. Dabei wird bei
maximal 1.700 eine technische Sicherung in Form einer Rotlichtanlage kommen.
Die übrigen werden z.B. durch Verbesserung des Sichtraums und ähnliche
kleinere Maßnahmen sicherer gemacht. Die Kostenobergrenze liegt bei 250 Mio.
Euro. Die Übergangsfrist beträgt zehn Jahre.
Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft
vom 21. Dezember 1960 über die Sicherung und Benützung schienengleicher
Eisenbahnübergänge wurde im BGBl 2/1961 vom 2. Jänner 1961 veröffentlicht.
Geändert wurde die inoffiziell mit "EKVO" abgekürzte
Eisenbahn-Kreuzungsverordnung durch das BGBl. Nr. 333/1963, das BGBl
288/1964 vom 23. Dezember 1964 und durch das BGBl. 123/1988 vom 3. März
1988.
Mit der Eisenbahn-Kreuzungsverordnung 2011 soll sie außer Kraft treten.
Ab 1. April 2006 wird bei allen Eisenbahnkreuzungen, die durch ein
akustisches Signal gesichert sind, die Verkehrstafel "Auf Pfeifsignal
achten" angebracht. Die Sicherheitsmaßnahme ist in Europa derzeit noch
einzigartig, was auch einige Rückschlüsse zulässt ...
In Österreich gibt es 3.500
Bahnübergänge, bei denen man auf das Pfeifsignal
achten muss. Bei diesen Übergängen wird der herannahende Zug nämlich
aufgrund der eingeschränkten Sichtverhältnisse erst spät wahrgenommen.
Vorsicht: Ein kleiner Fehler hat sich in diesem Folder eingeschlichen. "Beachten Sie das Überholverbot 80 m vor, auf und unmittelbar nach dem Bahnübergang." stimmt nicht, denn unmittelbar nach dem Bahnübergang ist das Überholen bereits wieder erlaubt.
Letzte Bearbeitung: 27.06.2012 22:08.
Startseite | Impressum | Updates der Homepage |
Sitemap
Diese Seite bookmarken: Drücken Sie bitte STRG + D
fuerboeck.at bookmarken |
fuerboeck.at als Startseite (IE)
![]()
www.facebook.com/fuerboeck |
Die
Fahrschule Fürböck
auf Facebook