Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Die Dritte Führerschein-Richtlinie wird, wie alle Richtlinien der EU, nicht
unmittelbar wirksam, sondern muss vom Mitgliedsland in die jeweiligen
nationalen Gesetze übertragen werden.
Das ist durch die 14. Novelle des Führerscheingesetzes erfolgt.
Ab dem Jahre 2013 wird der Führerschein in Kreditkartenformat EU-weit die derzeit über hundert in Umlauf befindlichen Führerscheine in den Mitgliedstaaten ersetzen. Die alten Führerscheine werden nach und nach, spätestens aber Ende 2032, aus dem Verkehr gezogen. Dies hat das Europäische Parlament am 14. Dezember 2006 beschlossen. Im Amtsblatt wurde die Richtlinie am 30. Dezember 2006 kundgemacht.
Dem Führerscheintourismus wird ein Riegel vorgeschoben: Wenn einem Lenker in der Heimat die Lenkberechtigung aus welchen Gründen auch immer entzogen wurde, wird es künftig keine Möglichkeit mehr geben, sich in einem anderen EU-Staat einen Führerschein zu beschaffen. Der Aufbau des geplanten Informationssystems über die ausgestellten und eingezogenen Führerscheine wird sicher nicht von heute auf morgen funktionieren.
Für Kleinkrafträder (Mopeds) wird eine neue europäische Klasse AM eingeführt. Für diese Klasse wird zumindest eine theoretische Prüfung vorgeschrieben, was die Verkehrssicherheit gerade für die stärker gefährdeten jüngsten Fahrer erhöhen soll. Probleme rund um die Anerkennung des Mopedausweises in anderen Staaten werden damit künftig entfallen. Das ist auch die Gelegenheit, in Österreich Bestimmungen für eine sinnvollere Mopedausbildung einzuführen.
Beim stufenweisen Zugang der Klasse A wird das Sammeln von Erfahrung auf
kleineren Motorrädern gefördert, bevor man auf größere umsteigt. Statt bisher
zwei Motorradklassen wird es künftig drei geben, die je nach Alter
leistungsmäßig gestaffelt sind.
Die mögliche Einführung einer Schulung als Alternative zu Prüfungen beim
Aufstieg sowie die Erhöhung des Alters für den direkten Zugang zu den
leistungsstärksten Motorrädern auf 24 Jahre ist ebenfalls in der Richtlinie
enthalten.
Wer zumindest 24 Jahre alt ist, hat keine gravierenden Änderungen beim Erwerb des Motorradführerscheins zu befürchten.
Der Inhaber eines Führerscheins der Klasse B darf künftig einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3.500 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Liegt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, so ist je nach Vorschrift des Mitgliedstaats eine Schulung und/oder eine Prüfung erforderlich.
Bereits ausgestellte Führerscheine - egal ob aus Papier oder Plastik -
behalten ihre Gültigkeit. Diese alten Führerscheine werden nach und nach,
spätestens aber Ende 2032, aus dem Verkehr gezogen
Ab 19. Jänner 2013 wird der neueste EU-Scheckkarten-Führerschein ausgegeben, der
befristet sein wird. Jeder Mitgliedstaat kann das Dokument in einem Intervall
von 10 oder 15 Jahren austauschen lassen. Mit dem regelmäßigen
Dokumentenaustausch will man Fälschungen vorbeugen und die Fotos immer aktuell
halten. Eine ärztliche Untersuchung vor der Verlängerung wird von der EU nicht
vorgeschrieben, kann aber von den Mitgliedstaaten eingeführt werden. In
Österreich ist in dieser Hinsicht aber vorerst nichts geplant. Die Regelungen
zu medizinischen Untersuchungen für Berufskraftfahrer bleiben natürlich
bestehen.
Während der Führerschein gegenseitig anerkannt wird,
gibt es derzeit keinerlei harmonisierte Regelungen hinsichtlich der
Fahrprüfer. Die Richtlinie wird dies ändern und in detaillierter Form die
Anforderungen an die Fahrprüfer regeln. So werden die notwendigen Bestandteile
der Grundqualifikation, Anforderungen an Qualitätssicherungsregeln sowie an
regelmäßige Weiterbildungsprogramme für Fahrprüfer festgelegt.
In den meisten EU-Ländern ist das bereits seit Jahren selbstverständlich.
Letzte Bearbeitung: 29.07.2011 13:38.
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