Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Der
Verfassungsgerichtshof hat die Ferienreiseverordnung von 1993 in der Fassung
von 1999 wegen Verfahrensmängel als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Verordnung sah in einer Novelle von Verkehrsminister Caspar Einem vor, dass auf den Ausweichrouten im Zusammenhang mit der Sperre des Tauerntunnels nach der Brandkatastrophe zwischen 15. Juni und 15. September ein erweitertes Wochenendfahrverbot verfügt wurde. LKW über 7,5 Tonnen durften die betroffenen Routen ab Samstag, 8.00 Uhr, nicht befahren, für Gefahrguttransport galt das Fahrverbot ab Freitag, 13.00 Uhr, jeweils bis zum nachfolgenden Sonntag, 24.00 Uhr.
Die Erweiterung des Fahrverbots auf 15. Juni bis 15. September als Folge der "Causa Tauerntunnel" wurde am 4. Juni 1999 um 23.45 Uhr im Radio Ö1 kundgemacht und zusätzlich (!) im BGBl. II 181/1999, 18. Juni 1999 veröffentlicht.
Einems Nachfolger Michael Schmid wollte von der Möglichkeit, diese Verordnung in abgeänderter Form wieder zu erlassen, nicht Gebrauch machen: "Der Grund für die damalige Verordnung – die Sperre des Tauerntunnels nach dem tragischen Unfall – ist nicht mehr vorhanden", begründete der Verkehrsminister in einer Aussendung.
Mit der Sommerreiseverordnung änderte der Minister dann doch seine Meinung.
Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:45.
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