Ferienreiseverordnung

Der Verfassungsgerichtshof hat die Ferienreiseverordnung von 1993 in der Fassung von 1999 wegen Verfahrensmängel als gesetzwidrig aufgehoben.


Die Verordnung sah in einer Novelle von Verkehrsminister Caspar Einem vor, dass auf den Ausweichrouten im Zusammenhang mit der Sperre des Tauerntunnels nach der Brandkatastrophe zwischen 15. Juni und 15. September ein erweitertes Wochenendfahrverbot verfügt wurde. LKW über 7,5 Tonnen durften die betroffenen Routen ab Samstag, 8.00 Uhr, nicht befahren, für Gefahrguttransport galt das Fahrverbot ab Freitag, 13.00 Uhr, jeweils bis zum nachfolgenden Sonntag, 24.00 Uhr.

Die Erweiterung des Fahrverbots auf 15. Juni bis 15. September als Folge der "Causa Tauerntunnel" wurde am 4. Juni 1999 um 23.45 Uhr im Radio Ö1 kundgemacht und zusätzlich (!) im BGBl. II 181/1999, 18. Juni 1999 veröffentlicht.

Einems Nachfolger Michael Schmid wollte von der Möglichkeit, diese Verordnung in abgeänderter Form wieder zu erlassen, nicht Gebrauch machen: "Der Grund für die damalige Verordnung – die Sperre des Tauerntunnels nach dem tragischen Unfall – ist nicht mehr vorhanden", begründete der Verkehrsminister in einer Aussendung.

Mit der Sommerreiseverordnung änderte der Minister dann doch seine Meinung.

Suche


Suche im WWW
Suche nur auf fuerboeck.at

Bundesgesetzblatt

Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:45.

Startseite | Impressum | Updates der Homepage | Sitemap

Diese Seite bookmarken: Drücken Sie bitte STRG + D
fuerboeck.at bookmarken | fuerboeck.at als Startseite (IE)


www.facebook.com/fuerboeck | Die Fahrschule Fürböck auf Facebook