Ferienreiseverordnung 2004

Rechtsvorschriften, mit denen weiter gehende Fahrverbote (normales Wochenendfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen (Samstag 15.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr)) angeordnet werden, bleiben unberührt. Die Sommerreiseverordnung tritt für 2004 außer Kraft.

Wie jedes Jahr wird auch heuer zusätzlich zum ganzjährig bestehenden Wochenendfahrverbot von Samstag, 15.00 Uhr bis Sonntag, 22.00 Uhr ein LKW-Fahrverbot für Samstag, 8.00 bis 15.00 Uhr in der Zeit vom 3. Juli bis einschließlich 11. September kommen. An vier Wochenenden gilt das LKW-Fahrverbot auch an Freitagen von 15.00 bis 19.00 Uhr, nämlich am 2. Juli, 23. Juli, 30. Juli und am 6. August.

Fahrverbote in Tirol

In Absprache mit dem Land Tirol gelten wie am 30. Juli 2004 folgende zusätzliche Fahrverbote:

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Bundesgesetzblatt

Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:45.

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