Winterferienreiseverordnung 2005 (A10 und B159)

Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf folgenden Straßen in beiden Fahrtrichtungen am 8. Jänner, 5. und 12. Februar sowie 19. und 26. März 2005 in der Zeit zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr verboten:

Ausgenommen von den Fahrverboten sind:

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Bundesgesetzblatt

Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:45.

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