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Anforderungen an eine
Freisprecheinrichtung
Der Text der Freisprecheinrichtungsverordnung (FreisprecheinrichtungsV)
ist am 11. Mai 1999 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit soll
nach Hoffnung des Gesetz- und Verordnungsgebers sichergestellt werden, dass
der Lenker eines KFZ durch das Telefonieren nicht in seiner Aufmerksamkeit
hinsichtlich des Verkehrs gestört wird und somit beide Hände am Steuer haben
kann.
Die Verordnung wurde natürlich auch – unter Einhaltung der Bestimmungen der
Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen
und technischen Vorschriften der Europäischen Kommission – notifiziert (Notifikationsnummer
98/424/A).
Im einzelnen sieht die Verordnung vor:
- Fixe Freisprechanlagen müssen eine Vorrichtung zur Befestigung der
Mobiltelefone enthalten, die sicherstellt, dass der Fahrer die maßgeblichen
Funktionen des Mobiltelefons mit einer Hand bedienen kann, ohne die beim
Lenken erforderliche Körperhaltung wesentlich zu ändern
- Bei den mobilen Freisprechanlagen muss das Mobiltelefon mittels
Verbindungskabel oder auch schnurlos mit einem Kopfhörer (oder Ohrhörer)
verbunden sein
- Mikro, Lautsprecher und Kabel dürfen weder die Sicht noch die
Bewegungsfreiheit des Lenkers beeinträchtigen
- Freisprecheinrichtungen, die am 1. Juli 1999 bereits in Kraftfahrzeugen
eingebaut sind und nicht den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen,
dürfen nur mehr bis längstens 31.12.2001 verwendet werden
Prinzipiell sollte eine Freisprecheinrichtung folgende technische
Mindeststandards erfüllen:
- Eine stabile Einrichtung zur Befestigung des Mobiltelefons im Auto
- Ein variabel zu positionierendes Mikrofon
- Einen ausreichend dimensionierten Lautsprecher
- Eine für das Fahrzeug geeignete Außenantenne, die verhindern kann, dass
die volle Sendeleistung des Handys die Bordelektronik stört
Hier noch einige Tipps
- Achten Sie beim Kauf einer Freisprecheinrichtung darauf, dass alle
Komponenten zum jeweiligen Fahrzeug passen: Die ideale
Freisprecheinrichtung, die in jedes Auto passt, gibt es nämlich nicht.
Hauptsache ist, dass die beim Lenken erforderliche Körperhaltung nicht
wesentlich geändert werden muss. Deshalb sollten Sie mit dem Fahrzeug zum
Kauf kommen. Nur so können Sie wirklich überprüfen, ob das Gerät für Ihr
Auto in Frage kommt
- Fragen Sie schon beim Kauf eines Handys nach dazu passenden
Freisprecheinrichtungen. Nicht alle Handys haben zum Beispiel einen
Anschluss für eine externe Antenne
- Fest eingebaute Freisprechanlagen sind oft nur für ein bestimmtes Handy
gebaut. Wenn Sie sich ein neues kaufen, muss auch die Anlage gewechselt
werden
- Telefonate mit einem Handy müssen nicht per Knopfdruck beendet werden.
Wenn Sie im Auto angerufen werden, können Sie nach dem Gespräch warten, bis
der Gesprächspartner auflegt. Dann ist die Leitung wieder frei
- Beenden Telefonate im Auto, wenn die Verkehrssituation kritisch wird
- Nutzen Sie die Mailbox-Funktion. Dann können Sie alle Informationen nach
der Fahrt abrufen
- Als Anrufer: Fassen Sie sich kurz, vereinbaren Sie einen Anruf zu einem
späteren Zeitpunkt