Anforderungen an eine Freisprecheinrichtung

Der Text der Freisprecheinrichtungsverordnung (FreisprecheinrichtungsV) ist am 11. Mai 1999 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit soll nach Hoffnung des Gesetz- und Verordnungsgebers sichergestellt werden, dass der Lenker eines KFZ durch das Telefonieren nicht in seiner Aufmerksamkeit hinsichtlich des Verkehrs gestört wird und somit beide Hände am Steuer haben kann.

Die Verordnung wurde natürlich auch – unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften der Europäischen Kommission – notifiziert (Notifikationsnummer 98/424/A).

Im einzelnen sieht die Verordnung vor:

Prinzipiell sollte eine Freisprecheinrichtung folgende technische Mindeststandards erfüllen:

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Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:45.

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