Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Dieser Entwurf
wurde nicht weiter verfolgt.
"Da in der von mir eingesetzten Arbeitsgruppe noch kein Konsens über ein wirksames und praktikables System für den Punkteführerschein gefunden wurde, geht der Entwurf zum neuen Führerscheingesetz vorerst ohne Punktesystem in Begutachtung.", gab Verkehrsminister Einem bekannt.
Die Führerscheinrichtlinie (RL 91/439/EWG) verpflichtete die
Mitgliedstaaten bis zum 1.7.1996, einen EU-einheitlichen Führerschein zu
schaffen. Aus diesem Grund wurde das Führerscheingesetz FSG, erlassen, das
zweimal novelliert wurde.
Anlässlich der 2. Novelle zum Führerscheingesetz hat der Nationalrat in
seiner Sitzung am 17. Juni 1998 über den Antrag 762/A (Ausschussbericht:
1224 d. B.) der Abgeordneten Mag. Helmut Kuckacka, Rudolf Parnigoni und
Genossen "betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (BGBl.
I Nr. 120/1997) geändert wird", die mitfolgende Entschließung Nr. E126
angenommen:
"Der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr wird ersucht, dem
Nationalrat eine Änderung des Führerscheingesetzes und des Kraftfahrgesetzes
mit dem Ziel von mehr Bürgernähe, Verwaltungsvereinfachung und Wettbewerb,
insbesondere beim Fahrschulwesen, bei Nachschulungen und bei
verkehrspsychologischen Untersuchungen bis 31. Dezember 1998 zuzuleiten.
Darüber hinaus soll durch eine Änderung der Gesundheitsverordnung
sichergestellt werden, dass die arbeitsmedizischen Zentren und die
Betriebsärzte sowie sachverständige Ärzte im gesamten Bundesgebiet die zur
Verlängerung der Lenkerberechtigung für C und D notwendigen Untersuchungen
durchführen können."
"Die umfangreichen Anregungen aus der Behördenpraxis hätten bewirkt, dass
das Führerscheingesetz 1997 massiv geändert hätte werden müssen. Dies waren
die Gründe dafür, dass man sich entschloss, aus Übersichtsgründen ein neues
Führerscheingesetz 1999 (FschG) zu schaffen."
"Die umfangreichen Anregungen aus der Behördenpraxis hätten bewirkt, dass
das Führerscheingesetz 1997 massiv geändert hätte werden müssen. Dies waren
die Gründe dafür, dass man sich entschloss, aus Übersichtsgründen ein neues
Führerscheingesetz 1999 (FschG) zu schaffen."
Wesentliche Neuerungen und Änderungen gegenüber dem FSG sind unter anderem:
Viele Punkte werden mit der als "fünften" bezeichneten FSG-Novelle wieder in Begutachtung geschickt.
Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:42.
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