Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Der Führerscheingesetz-Durchführungserlass (FSG-DE) ist als Loseblattsammlung aufgebaut. Mit dem FSG-DE soll eine einheitliche Vollziehung der geltenden Rechtsgrundlagen sichergestellt werden.
Die Änderung per 21. September 2006 betrifft den "One-Stop-Shop" Fahrschule, d.h. die Antragstellung des Führerscheinwerbers direkt in der Fahrschule. Dabei ist das Deckblatt jedoch nicht aktualisiert worden, die Inhalte sind einfach hinten angehängt.
Der Durchführungserlass zum Führerscheingesetz nimmt mit Schreiben GZ.
BMVIT-171.304/0002-II/ST4/2010 vom 21. Juni 2010 auf die
neuen Tagesnachweise Bezug.
Diese Austauschseiten sind derzeit nicht am BMVIT-Server verfügbar; bei
Bedarf können Sie diese bei uns per mail anfordern.
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie übermittelt am
13. Februar 2008 mit der GZ. BMVIT-171.304/0001-II/ST4/2008 die
Austauschseiten betreffend §§ 9 und 32 zum FSG-Gesamterlass.
Diese Austauschseiten sind derzeit nicht am BMVIT-Server verfügbar; bei
Bedarf können Sie diese bei uns per mail anfordern.
Der betreffende Erlass des BMVIT wurde nicht in den FSG-DE eingearbeitet.
Bei der Tagung zum Führerschein vom 3.Mai 2007 in Linz wurden die die
wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und nach Paragrafen geordnet
aufgelistet.
Dieser Protokollerlass wird vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie (BMVIT) zum Herunterladen angeboten.
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