Durchführungserlass zum Führerscheingesetz

Der Führerscheingesetz-Durchführungserlass (FSG-DE) ist als Loseblattsammlung aufgebaut. Mit dem FSG-DE soll eine einheitliche Vollziehung der geltenden Rechtsgrundlagen sichergestellt werden.

Die Änderung per 21. September 2006 betrifft den "One-Stop-Shop" Fahrschule, d.h. die Antragstellung des Führerscheinwerbers direkt in der Fahrschule. Dabei ist das Deckblatt jedoch nicht aktualisiert worden, die Inhalte sind einfach hinten angehängt.

Austauschblätter zu § 10 FSG

Der Durchführungserlass zum Führerscheingesetz nimmt mit Schreiben GZ. BMVIT-171.304/0002-II/ST4/2010 vom 21. Juni 2010 auf die neuen Tagesnachweise Bezug.
Diese Austauschseiten sind derzeit nicht am BMVIT-Server verfügbar; bei Bedarf können Sie diese bei uns per mail anfordern.

Austauschblätter zu § 9 und § 32 FSG

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie übermittelt am 13. Februar 2008 mit der GZ. BMVIT-171.304/0001-II/ST4/2008 die Austauschseiten betreffend §§ 9 und 32 zum FSG-Gesamterlass.
Diese Austauschseiten sind derzeit nicht am BMVIT-Server verfügbar; bei Bedarf können Sie diese bei uns per mail anfordern.

Anbindung der Fahrschulen an das Führerscheinregister

Der betreffende Erlass des BMVIT wurde nicht in den FSG-DE eingearbeitet.

Führerscheintagung 3. Mai 2007 in Linz

Bei der Tagung zum Führerschein vom 3.Mai 2007 in Linz wurden die die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und nach Paragrafen geordnet aufgelistet.
Dieser Protokollerlass wird vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) zum Herunterladen angeboten.

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Letzte Bearbeitung: 14.12.2010 07:42.

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