10. Novelle der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung FSG-DV

Diese Novelle ist aktuell in Bearbeitung, folglich noch nicht im Bundesgesetzblatt verlautbart und somit auch noch nicht in Kraft.


Diese Novelle ist erforderlich, um die Inhalte der 3. Führerscheinrichtlinie umzusetzen: Einige bestehende Berechtigungen werden künftig nicht mehr existieren, als Schutz für diese bisher erworbenen Berechtigungen werden Zahlencodes notwendig.

Zahlencodes

Folgende Berechtigungen bleiben auch nach dem 19. Jänner 2013 bestehen:

Anhänger-Schulung (Code 96)

Die Inhalte der sieben Stunden dauernden Schulung zur Erlangung des Code 96 werden in der FSG-DV definiert.

Mehrphasen-Ausbildung für die Klassen A1, A2 und A

Die Rahmenbedingungen für die Perfektionsfahrt bei der Klasse A und das Gefahrenwahrnehmungstraining werden mit dieser Novelle bestimmt.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.

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