1. Novelle der Führerscheingesetz-Feuerwehrverordnung FSG-FV

Die bisherige Führerscheingesetz-Feuerwehrverordnung wird mit dieser Novelle in "Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die besonderen Lenkberechtigungen für Feuerwehren und Rettungsorganisationen (Feuerwehr- und Rettungsverordnung – FSG-FRV)" umbenannt.

Diese Novelle steht im Zusammenhang mit der 13. FSG-Novelle und schafft die verordnungsmäßigen Detailregelungen auf der Grundlage des § 32b Abs. 3 FSG: Zusätzlich zum bestehenden Feuerwehrführerschein wird eine Sonderregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis 5,5 t höchstzulässige Gesamtmasse getroffen, die auch für Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge Geltung hat. Dabei handelt es sich um Fahrzeuge, die exakt das Aussehen und die Abmessungen von Fahrzeugen haben, die unter die Klasse B fallen, aber aufgrund ihrer technischen Ausstattung "geringfügig" schwerer sind (63 % sind wohl nicht ganz "geringfügig", aber bitte).

Eine ähnliche Sonderbestimmung wird für die Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes eingeführt, wo es ein ähnliches Problem mit gepanzerten Fahrzeugen gibt. Für diese Berechtigung wird vom Bundesministerium für Inneres eine entsprechende Bestätigung ausgestellt.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.

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