Führerscheingesetz-Nachschulungsverordnung FSG-NV

Ziel der Nachschulungsverordnung ist es, den Bereich der Nachschulungen umfassend und abschließend zu regeln. Es war dazu erforderlich, auch das Führerscheingesetz entsprechend zu ändern, wo von einer Vielzahl von begleitenden Maßnahmen ausgegangen wird (neben Nachschulungen auch noch Driver Improvement, Aufbauseminare, Einstellungs- und Verhaltenstrainings, etc.).

Zukünftig kann von der Behörde nur mehr eine "Nachschulung" (abgestimmt auf den jeweiligen Problemfall - Alkohol - Suchtgift oder sonst verkehrsauffällig) angeordnet werden, die übrige Begriffsvielfalt im Gesetz entfällt.

Durch die vorliegende Verordnung soll erstmals ein effizientes System der Qualitätssicherung für Nachschulungen eingeführt sowie die Qualität der Nachschulungskurse sichergestellt werden. 

Als wesentliche Neuerung ist auch die Einsetzung des verkehrspsychologischen Koordinationsausschusses zu erwähnen, der umfassende Aufgaben m Zuge von Ermächtigungsverfahren, Qualitätskontrollen, Widerrufsverfahren im Bereich von Nachschulungen hat. Dieser Koordinationsausschuss hat die Entscheidungen des Verkehrsministeriums vorzubereiten.

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Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.

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