Fahrschule Fürböck.
Leichter Lernen.
Besser Fahren.
Inhaber Ing. Alexander Seger
Josefsgasse 3, A2340 Mödling
Tel. +43 2236 43666
e-mail:
office[at]fuerboeck.at
Information und Anmeldung:
Mo. bis Fr. täglich 14:30-18:30 Uhr
Von April bis September zusätzlich
Mo., Mi. und Fr. 9:00-12:00 Uhr
Am 18. und 21. Mai sowie am 4., 6. und 8. Juni bleibt das Büro am Vormittag geschlossen!
DVR: 0851051
UID: AT U59184448
Durch die Einführung des Vormerksystems mit 1. Juli 2005 ist es notwendig, die näheren Bestimmungen betreffend der besonderen Maßnahmen zu regeln. Die diesbezügliche Verordnungsermächtigung findet sich in § 30b Abs. 6 FSG. In der Nachschulungsverordnung werden die Bestimmungen für die besondere Maßnahme der Nachschulung getroffen.
Während die näheren Bestimmungen über die anderen besonderen Maßnahmen in der FSG- Durchführungsverordnung getroffen werden, wird für die Nachschulung aus systematischen Gründen eine Ergänzung der Nachschulungsverordnung vorgenommen. Der vorliegende Entwurf der 2. Novelle zur Nachschulungsverordnung schafft keinen neuen Kurstyp, sondern knüpft an die bereits existierenden Kurstypen an und trifft die notwendigen Sonderregelungen für die Nachschulungen im Vormerksystem. Keine besondere Regelung gibt es für die Anforderungen an die Kursleiter, d.h. zur Abhaltung dieser Vormerksystem-Nachschulungen sind nur fertig ausgebildete Verkehrspsychologen zugelassen.
Letzte Bearbeitung: 30.01.2012 21:58.
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